Biologische Tierhaltung: Folgende rechtliche Vorgaben sind ab 2024 zu beachten
Die Anpassung der nationalen Rechtsvorgaben an geltendes EU-Recht für die biologische Wirtschaftsweise und infolge des EU-Bio-Audits haben insbesondere auch auf tierhaltenden Bio-Betrieben zu Herausforderungen in der praktischen Umsetzung geführt. Geschafft ist damit allerdings ein wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit und harmonisierte Bio-Produktionsvorschriften im Unionsgebiet.
Mit Jahresende 2023 sind einige bisher geltende Bestimmungen zum schrittweisen Übergang zwischen „alten“ (gemäß VO (EU) 834/2007) und „neuen“ (gemäß VO (EU) 2018/848) EU-Rechtsvorgaben ausgelaufen und jährlich zu evaluierende Verfügbarkeitsangaben (Eiweißfuttermittel, Bio-Küken und Bruteier) wurden aktualisiert bzw. national noch zu bestimmende Produktionsschriften (Neuweltkamele, Insekten als Bio-Futtermittel) festgelegt.
Eine Übersicht der rechtlich relevanten Punkte, die ab heuer zu berücksichtigen sind finden Sie unter dem angeführten Link.
Eine Übersicht der rechtlich relevanten Punkte, die ab heuer zu berücksichtigen sind finden Sie unter dem angeführten Link.