Bäuerlicher Kollektivvertrag: Anhebung der Mindestlöhne ab 1. Jänner 2024
Die Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1. Jänner 2024 bezieht sich nicht auf allfällige Überzahlungen, sondern nur auf die im Anhang des genannten Kollektivvertrages angeführten Mindestlöhne. Bestehende Überzahlungen müssen allerdings gemäß § 7 Z 2 des Kollektivvertrages betragsmäßig aufrechterhalten werden.
Hier geht´s zur aktualisierten Lohntafel.
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Beispiel für die Aufrechterhaltung der betragsmäßigen Überzahlung
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von 1.600 Euro erhält aber tatsächlich 2.000 Euro, so beträgt die Überzahlung 400 Euro. Wird als Ergebnis der Lohnverhandlungen das Mindestgehalt um beispielsweise zehn Prozent (= 160 Euro) erhöht, so stehen dem Arbeitnehmer nach der Erhöhung 2.160 Euro zu, da die betragsmäßige Überzahlung (= 400 Euro) erhalten bleiben muss.
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Downloads zum Thema
- Bäuerlicher KV NÖ - Lohntafel 2024 PDF 655,20 kB
- Bäuerlicher KV NÖ gültig ab 01.01.2024 PDF 1,87 MB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 6 ab 1.1.2020 PDF 7,68 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV bulgarisch PDF 33,36 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV deutsch PDF 6,42 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV kroatisch PDF 12,75 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV polnisch PDF 14,99 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV rumänisch PDF 20,52 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV slowakisch PDF 13,01 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV tschechisch PDF 14,21 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV ukrainisch PDF 40,57 kB
- Durchrechnungsvereinbarung gem. § 5 Z. 7 KV ungarisch PDF 12,82 kB