Einheitswertbescheid/Zuschlag zum Einheitswert
Bei Betrieben, die unter 3 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche haben und die Ausnahme bezüglich dieser Mindestanforderung in Anspruch nehmen wollen sowie bei Garten- und Obstbaubetrieben, ist der Einheitswertbescheid beziehungsweise der Nachweis des Zuschlages erforderlich.