Einkommensnachweis bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen
Liegt eine außerlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeit vor, so sind die wichtigsten Nachweise zu erbringen. Bei unselbständig Erwerbstätigen ist dies der Jahreslohnzettel aus dem Jahr vor der Antragstellung, bei selbständig Erwerbstätigen der letzte verfügbare Einkommensteuerbescheid. Bei juristischen Personen kann auch der Körperschaftsteuerbescheid notwendig sein.