Einkommensnachweis (zB Jahreslohnzettel, Einkommensteuerbescheid)
Für die Überprüfung der Grenze für das außerlandwirtschaftliche Einkommen sind in der Förderperiode 2014-2020 nur noch die außerlandwirtschaftlichen Einkünfte des Förderwerbers zu überprüfen.
Ist im Einzelfall zur Finanzierung auch das außerlandwirtschaftliche Einkommen des Partners/der Partnerin notwendig, muss auch dieser Einkommensnachweis beigelegt werden.
Bei unselbständig Erwerbstätigen ist der Jahreslohnzettel aus dem Jahr vor der Antragstellung erforderlich.
Bei Gartenbaubetrieben, die gewerbliche Einkünfte aus dem Zierpflanzenbereich erwirtschaften, ist der gewerbliche Jahresumsatz vorzulegen. Bei Gartenbaubetrieben mit gemischter Bilanz wird der gewerbliche Umsatz mit Hilfe von Richtwerten für die Produktion ermittelt.
Liegt eine anders geartete selbständige Tätigkeit vor, so ist der letztgültige Einkommensteuerbescheid vorzulegen.
Ist im Einzelfall zur Finanzierung auch das außerlandwirtschaftliche Einkommen des Partners/der Partnerin notwendig, muss auch dieser Einkommensnachweis beigelegt werden.
Bei unselbständig Erwerbstätigen ist der Jahreslohnzettel aus dem Jahr vor der Antragstellung erforderlich.
Bei Gartenbaubetrieben, die gewerbliche Einkünfte aus dem Zierpflanzenbereich erwirtschaften, ist der gewerbliche Jahresumsatz vorzulegen. Bei Gartenbaubetrieben mit gemischter Bilanz wird der gewerbliche Umsatz mit Hilfe von Richtwerten für die Produktion ermittelt.
Liegt eine anders geartete selbständige Tätigkeit vor, so ist der letztgültige Einkommensteuerbescheid vorzulegen.