Erbhoffeststellung
Ihre Situation:
Ist unser Hof ein Erbhof?
Ist zur Berechnung des Erbteiles der weichenden erbberechtigten Personen der Verkehrswert oder der Übernahmspreis heranzuziehen?
Kann unser Hof an den/die Nachfolger/in übergeben werden, ohne den Betrieb durch die Auszahlung der weiteren erbberechtigten Personen zu gefährden?
Mit welchem Betrag sind die weichenden erbberechtigten Personen abzufinden?
Wie hoch ist der Erbteil/Pflichtteil des Betriebes?
Ist zur Berechnung des Erbteiles der weichenden erbberechtigten Personen der Verkehrswert oder der Übernahmspreis heranzuziehen?
Kann unser Hof an den/die Nachfolger/in übergeben werden, ohne den Betrieb durch die Auszahlung der weiteren erbberechtigten Personen zu gefährden?
Mit welchem Betrag sind die weichenden erbberechtigten Personen abzufinden?
Wie hoch ist der Erbteil/Pflichtteil des Betriebes?
Unser Angebot für Sie:
Feststellung der Erbhofeigenschaft von landwirtschaftlichen Betrieben auf Basis der Bestimmungen des Anerbengesetzes.
Bei Bedarf aufbauend eine Ermittlung des Ertragswertes des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an die weichenden erbberechtigten Personen.
Bei Bedarf aufbauend eine Ermittlung des Ertragswertes des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an die weichenden erbberechtigten Personen.
Ihr Nutzen:
Bei Aufträgen direkt von Landwirt:innen erhalten diese eine fachlich fundierte und begründete Stellungnahme zur Erbhofeigenschaft ihres Betriebes.
Übergeber:innen die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten eine Basis für die Auszahlung der weichenden erbberechtigten Personen.
Übergeber:innen die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten eine Basis für die Auszahlung der weichenden erbberechtigten Personen.
Kostenbeitrag:
120 Euro
240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)
40 Euro Hofpauschale
240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)
40 Euro Hofpauschale
Beratungsort:
am Hof