Erhöhung der steuerlichen Umsatzgrenzen
Unterstützung in schwierigen Zeiten
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser und LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger haben sich gemeinsam mit Finanzminister Magnus Brunner auf eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen verständigt - zum ersten Mal seit der Umstellung auf den Euro im Jahr 2002. Ebenso erhöht wird die steuerliche Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten. Das erklärte Ziel: Weniger Bürokratie für Bäuerinnen und Bauern.
Anhebung der Pauschalierungsgrenzen - Ein erster Überblick
- Umsatzgrenze von 400.000 Euro auf 600.000 Euro = Erste Erhöhung seit 2002, wichtige Anpassung aufgrund der Teuerung.
- Erhöhung der Einheitswert-Grenze für die Teilpauschalierung von 130.000 Euro auf 165.000 Euro = Verwaltungsvereinfachung.
- Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 Euro auf 45.000 Euro = Anpassung an Inflationsentwicklung im Nebenerwerb.
Details folgen
Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich wird über Details und Übergangsbestimmungen informieren, sobald diese vorliegen.