EU-Kommission lässt neue Sorte von GVO-Mais zu
Die EU-Kommission hat eine neue Sorte von gentechnisch verändertem Mais zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Außerdem hat sie die Genehmigung für zwei GVO-Rapssorten verlängert. Die Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der Europäischen Union.
Die Mitgliedstaaten hatten im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung erreicht. In diesem Fall trifft die EU-Kommission die Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung.
Die GVO-Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.
Die Mitgliedstaaten hatten im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung erreicht. In diesem Fall trifft die EU-Kommission die Entscheidung auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung.
Die GVO-Kulturen durchlaufen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung nach wissenschaftlicher Prüfung empfohlen. Die Zulassung gilt für zehn Jahre.