Existenzgründungsbeihilfe Zahlungsantrag – So Sichern Sie sich den zweiten Teilbetrag
Seit die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Existenzgründungsbeihilfe im Februar 2015 veröffentlicht wurden, wurden in Niederösterreich 1.170 Anträge mit einer Förderhöhe von rund 14,5 Millionen Euro genehmigt. Sofern alle Fördervoraussetzungen wie zum Beispiel die Mindestqualifikation erfüllt waren, wurde zumindest der erste Teil der Prämie bereits ausgezahlt. Das bedeutet, dass 1.140 Junglandwirte bereits Zahlungen erhalten.
Zahlungsantrag
Im Gegensatz zu den vergangenen Förderperioden muss die Prämie aufgrund der Vorgaben in zwei Teilbeträgen ausgezahlt werden. Der Zahlungsantrag für den ersten Teilbetrag wird bereits gemeinsam mit dem Antrag auf Förderung gestellt. Um sich auch den zweiten Teilbetrag sichern zu können, muss ein eigener Zahlungsantrag gestellt werden. Eingereicht werden kann der Antrag für den zweiten Teilbetrag frühestens drei Jahre nach der ersten Niederlassung, jedoch nicht vor Erhalt des Genehmigungsschreibens. Spätestens ist der Zahlungsantrag vier Jahre nach der ersten Niederlassung zu stellen. Konnte die Genehmigung nicht innerhalb der ersten drei Jahre ab Aufnahme der Bewirtschaftung erfolgen, verlängert sich die Frist um ein Jahr ab Genehmigung des Antrages.
Wie kommen Sie zu den Formularen?
Die Formulare für den zweiten Zahlungsantrag werden rechtzeitig durch die Landwirtschaftskammer Niederösterreich zugestellt. Dies erfolgt entweder gleichzeitig mit dem Genehmigungsschreiben, falls die Einreichung schon möglich ist oder gesondert mit einer eigenen Zusendung.
Neben dem Zahlungsantrag sind folgende Formulare erforderlich:
- Angaben zum aktiven Betriebsinhaber
In diesem Formular wird erfragt, ob die Flächen des Betriebes auch außerlandwirtschaftlich genutzt werden - ob beipielsweise auch ein Campingplatz betrieben wird.
- Bericht zur Umsetzung des Betriebskonzeptes
- Zusätzliche Nachweise laut Genehmigungsschreiben
Konnten zum Genehmigungszeitpunkt noch nicht alle Nachweise vorgelegt werden, so werden im Genehmigungsschreiben entsprechende Auflagen mitgeteilt. Im Wesentlichen betrifft dies den Nachweis für die höhere Ausbildung bzw. den Eigentumsübergang. Beide Nachweise sind spätestens vier Jahre ab der ersten Niederlassung zu erbringen. Bitte reichen Sie beide Nachweise nur entweder im Rahmen der Antragsvervollständigung ein oder eben mit dem zweiten Zahlungsantrag. Sollte beim Erhalt der Unterlagen für den zweiten Zahlungsantrag der Nachweis noch nicht möglich sein, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Frist laut Genehmigungsschreiben geht sich nicht aus, dann ist dies im Bericht mitzuteilen, oder wenn der Nachweis bis Fristende möglich ist, werden alle Unterlagen vollständig mit dem Zahlungsantrag eingereicht.
- Angaben zum aktiven Betriebsinhaber
In diesem Formular wird erfragt, ob die Flächen des Betriebes auch außerlandwirtschaftlich genutzt werden - ob beipielsweise auch ein Campingplatz betrieben wird.
- Bericht zur Umsetzung des Betriebskonzeptes
- Änderungen des Betriebsumfanges
Welche Veränderungen haben sich bei der bewirtschafteten Fläche, dem Tierbestand, beim Produktionsumfang ergeben? - Wurden die Bedingungen/Auflagen gemäß Genehmigungsschreiben eingehalten?
Im Genehmigungsschreiben werden Ihnen eventuelle Bedingungen und Auflagen mitgeteilt. Im Bericht ist mitzuteilen, ob diese erfüllt wurden. - Umsetzung von erforderlichen Investitionen zur Erfüllung von Normen
Sollte bei der Erstellung des Betriebskonzeptes festgestellt worden sein, dass rechtliche Bestimmungen noch nicht eingehalten werden, muss festgehalten werden, ob bzw. wann diese erfüllt wurden, zum Beispiel durch eine bauliche Maßnahme. - Verwirklichung der im Betriebskonzept genannten Ziele und Meilensteine
Wurden die Ziele erreicht bzw. wann wurden diese erreicht? - Begründung für eventuelle Abweichungen
Falls geplante Maßnahmen nicht umgesetzt wurden, ist der Grund dafür zu erklären.
- Zusätzliche Nachweise laut Genehmigungsschreiben
Konnten zum Genehmigungszeitpunkt noch nicht alle Nachweise vorgelegt werden, so werden im Genehmigungsschreiben entsprechende Auflagen mitgeteilt. Im Wesentlichen betrifft dies den Nachweis für die höhere Ausbildung bzw. den Eigentumsübergang. Beide Nachweise sind spätestens vier Jahre ab der ersten Niederlassung zu erbringen. Bitte reichen Sie beide Nachweise nur entweder im Rahmen der Antragsvervollständigung ein oder eben mit dem zweiten Zahlungsantrag. Sollte beim Erhalt der Unterlagen für den zweiten Zahlungsantrag der Nachweis noch nicht möglich sein, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Frist laut Genehmigungsschreiben geht sich nicht aus, dann ist dies im Bericht mitzuteilen, oder wenn der Nachweis bis Fristende möglich ist, werden alle Unterlagen vollständig mit dem Zahlungsantrag eingereicht.
Wo gibt es Unterstützung für die Einreichung?
Die Bezirksbauernkammer unterstützt Sie bei den notwendigen Angaben. Für den Beratungstermin nehmen Sie bitte unbedingt das Genehmigungsschreiben mit, da ohne dieses Schreiben keine ausreichende Beratung möglich ist.
Einzureichen ist der Zahlungsantrag bei folgender Stelle:
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
Referat Förderung
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten
Referat Förderung
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten