Facharbeiterausbildung durch Lehre
Die Vorteile der Lehre
Die Berufsausbildung findet unter Bedingungen des Arbeitslebens und an Maschinen, Geräten und Einrichtungen statt, die in der Regel dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Durch die Ausbildung am Lehrbetrieb und in der Landwirtschaftlichen Berufsschule qualifiziert sich der Lehrling persönlich und fachlich. In der Lehrlingsausbildung werden besonders die praktischen Fertigkeiten vermittelt. Der ausgebildete Lehrling kann anschließend als Fachkraft sofort eine qualifizierte berufliche Tätigkeit übernehmen. Die AusbilderInnen im Betrieb sind ständig mit neuen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen konfrontiert und können die Anforderungen unmittelbar in die Ausbildung einbringen. Die Ausbildung kann weitgehend durch produktive Arbeiten durchgeführt werden, dies mindert die Kosten und stärkt die Lernmotivation. In der Berufsschule stehen Allgemeinbildung, Betriebswirtschaft, EDV, Marketing u.a. am Lehrplan. Durch das gemeinsame Lernen mit Lehrlingen des gleichen Lehrberufes können soziale Kompetenzen erworben werden. Sport und gemeinsame Freizeitgestaltung fördern die Freude am Lehrberuf. Mit der Facharbeiterprüfung beendet der Lehrling das Ausbildungsverhältnis und er kann danach in dieser Sparte die Meisterprüfung ablegen. Es gibt auch finanzielle Vorteile. Die Familienbeihilfe wird länger gewährt, der Lehrbetrieb kann die Lehrbetriebsförderung und der Lehrling die Lehrlingsunterstützungen in Anspruch nehmen. Die Basisförderung für bäuerliche Betriebe beträgt im ersten Lehrjahr 1.902 Euro, im zweiten 1.771 Euro und im dritten 1.139 Euro.
Lehrbetrieb
Lehrlinge dürfen nur in einem anerkannten Lehrbetrieb von einem anerkannten Lehrberechtigten ausgebildet werden. Dies kann auch der elterliche Betrieb (Heimlehre) sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung für die Anerkennung als Lehrbetrieb ist eine gute wirtschaftliche Führung und eine entsprechende fachliche Einrichtung des Betriebes, sowie die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der LAO, wie z. B Arbeitssicherheit (Festgestellt durch ein verpflichtendes Gutachten der zuständigen landw. Arbeitsinspektion = Land- und Forstwirtschaftsinspektion). Als Ausbildner kommen Facharbeiter und Meister in Frage. Facharbeiter können erst nach Absolvierung eines 40stündigen Lehrganges als Ausbildner anerkannt werden.
Lehre nach der Pflichtschule
Die Lehre dauert in jedem Lehrberuf drei Jahre. In jedem Lehrjahr wird der Lehrling in die Berufsschule einberufen. Die Berufsschule ergänzt die praktische Ausbildung im Betrieb mit der Theorie in den Fachgegenständen und zusätzlichen Inhalten wie EDV, Englisch und Persönlichkeitsbildung. Die Berufsschule dauert zehn Wochen pro Lehrjahr. Sie befindet sich für alle Fachrichtungen der Landwirtschaft am Edelhof bei Zwettl, die Berufsschule für Gartenbau ist in Langenlois.
Anschlusslehre
Für Betriebe mit mehreren Schwerpunkten bietet sich die Anschlusslehre an. Der Lehrling kann sie im elterlichen Betrieb oder auf einem Fremdbetrieb absolvieren und einen weiteren Beruf mit der Facharbeiterprüfung abschließen. Für diese Anschlusslehre werden in den meisten Berufen zwei Jahre der ersten Lehre angerechnet und sie dauert daher nur mehr ein Jahr. Hier bieten sich nach der landwirtschaftlichen Lehre zum Beispiel eine Anschlusslehre in der Forstwirtschaft, in Weinbau und Kellerwirtschaft oder im Ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement an. Zur Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung werden, je nach Lehre und besuchter Schule, Lehrlingstage und Kurse angeboten.
Beantragung
Der Lehrvertrag und die Anerkennung als Lehrberechtigter und Lehrbetrieb ist über die BBK bei der NÖ Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle einzureichen. Die Formulare liegen in der BBK auf oder können über die Website der Lehrlingsstelle ausgedruckt werden bzw. werden von der NÖ Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zugesandt.
Sozialversicherung
Fremdlehrlinge sind vor Beginn der Lehre bei der NÖ Gebietskrankenkasse anzumelden. Bei hauptberuflicher Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb besteht Melde- und Beitragspflicht bei der SVB. Die Beitragshöhe hängt vom Einheitswert ab und beträgt ab dem 18. Lebensjahr zirka ein Drittel des Betriebsleiterbeitrages. Das Lehrverhältnis hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Sozialversicherung. Für mitarbeitende Familienmitglieder gibt es eine Förderung der NÖ Landesregierung von 366 Euro pro Kalenderjahr.
Lehrlingsentschädigung
Die Lehrlingsentschädigung ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt, zB für Dienstnehmer in bäuerlichen Betrieben oder in Gartenbaubetrieben. Bei bäuerlichen Betrieben in NÖ beträgt die Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr 634,14 Euro, im zweiten 885,69 Euro und im dritten 1.139 Euro.
Welche Lehrberufe gibt es?
- Landwirtschaft
- Weinbau und Kellerwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
- Pferdewirtschaft
- Gartenbau
- Feldgemüsebau
- Geflügelwirtschaft
- Bienenwirtschaft
- Fischereiwirtschaft
- Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
- Obstbau und Obstverwertung
- Molkerei- und Käsereiwirtschaft
- Landwirtschaftliche Lagerhaltung
- Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung
Information
Für weitere Informationen steht die NÖ Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der Landwirtschaftskammer Niederösterreich gerne zur Verfügung:
- Tel. 05 0259 26402
- E-Mail: lfa@lk-noe.at