Firmenbuch/Vereinsauszug/Organisationsstatut
Diese Unterlagen beschreiben den Förderwerber näher, falls es sich nicht um natürliche Personen oder Ehegemeinschaften handelt. Um zu wissen, welche Personen bei der jeweiligen Gesellschaft bzw. Personenvereinigung beteiligt sind und welche vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist diese Unterlage erforderlich.
Auch bei Personenvereinigungen zwischen Familienangehörigen (zB zwischen Eltern und Kindern) muss ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Besteht bisher lediglich eine mündliche Vereinbarung, so ist eine schriftliche Vereinbarung festzulegen.
Wird der Betrieb in Form einer Gesellschaft oder juristischen Person geführt, ist die Förder-voraussetzung für den Junglandwirt nur gegeben, wenn dieser die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung ausübt. Dies ist entweder im Gesellschaftsvertrag festzuhalten oder es ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen.
Bei eingetragenen Personengesellschaften und juristischen Personen ist die Kontrolle über die Betriebsführung erfüllt, wenn der Junglandwirt die Mehrheit der Geschäftsanteile hält.
Auch bei Personenvereinigungen zwischen Familienangehörigen (zB zwischen Eltern und Kindern) muss ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Besteht bisher lediglich eine mündliche Vereinbarung, so ist eine schriftliche Vereinbarung festzulegen.
Wird der Betrieb in Form einer Gesellschaft oder juristischen Person geführt, ist die Förder-voraussetzung für den Junglandwirt nur gegeben, wenn dieser die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung ausübt. Dies ist entweder im Gesellschaftsvertrag festzuhalten oder es ist eine Zusatzvereinbarung zu treffen.
Bei eingetragenen Personengesellschaften und juristischen Personen ist die Kontrolle über die Betriebsführung erfüllt, wenn der Junglandwirt die Mehrheit der Geschäftsanteile hält.