Förderungsabwicklung für niederösterreichische Betriebe
Allgemeine Antragsfrist
Innerhalb eines Jahres (Eingangsstempel Bewilligungsstelle) ab der ersten Niederlassung (lt. erster Meldung als Betriebsführer Versicherungsträger bzw. INVEKOS) ist ein gültiger Antrag (inkl. Unterschriften und unterschriebener Verpflichtungserklärung) einzureichen.
Einreichadresse für niederösterreichische Betriebe:
Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Referat Förderung
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten
Referat Förderung
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten