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Glyphosateinsatz auf Begrünungen - JA oder NEIN?

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10.02.2025 | von DI Thomas Wallner

Am 15. Februar endete der Begrünungszeitraum der ÖPUL-Begrünungsvarianten 2 und 4. Bei der Variante 5 endet der Begrünungszeitraum am 1. März.

Jedes Jahr stellen sich Praktikerinnen und Praktiker die Frage, ob der Einsatz von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln auf abgefrosteten Zwischenfrüchten überhaupt notwendig ist.
Faktum ist: Der Wirkstoff Glyphosat ist in Verbindung mit qualitativ hochwertigen Mulch- bzw. Direktsaatverfahren ein wesentlicher Baustein bei der Umsetzung boden- und gewässerschonender Bewirtschaftungsmaßnahmen!
Max Bodenschutz durch Glyphosateinsatz Zuckerrüben.jpg © BWSB/Wallner
Maximaler Bodenschutz durch Glyphosateinsatz bei Zuckerrüben in leichter Hanglage, die in Direktsaat angebaut wurden. © BWSB/Wallner

Wann ist der Einsatz von Glyphosat auf Begrünungen erlaubt? ÖPUL-Bestimmungen beachten!

Wichtig: Erst nach dem Begrünungszeitraum und die Zwischenfrüchte müssen im Frühjahr "mechanisch" beseitigt werden. Als "mechanische" Beseitigung gilt:
  • Nach dem Begrünungszeitraum erfolgt die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt‐ oder Mulchsaat bzw. Saat im Strip‐Till‐Verfahren.
  • Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, Rotoregge, Fräse, Tiefenlockerer oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt.
  • Die Begrünung wird nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht.
  • Die abgefrorenen Begrünungspflanzen werden niedergewalzt. Ein frühzeitiges Walzen im Winter kann aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden und muss nicht eine mechanische Beseitigung darstellen.
  • Die Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen.
Nicht als "mechanische" Beseitigung anrechenbar sind:
  • Striegeln der Begrünung
  • Einkürzen der Begrünung im Herbst zur Masseverringerung
vollständig abgefrosteter Zwischenfruchtbestand.jpg © BWSB/Wallner
Vollständig abgefrosteter Zwischenfruchtbestand - der Einsatz von glyphosathältigen Pflanzenschutzschutzmitteln z.B. zur Bekämpfung von Ausfallgetreide oder Unkräutern wie z.B. Vogelmiere, Ehrenpreis etc. wäre möglich. In diesem Fall sollte man auf Glyphosatanwendung aufgrund der geringen Verunkrautung verzichten. © BWSB/Wallner

Glyphosateinsatz - nur, wenn unbedingt notwendig! Begrünungsmanagement nachhaltig optimieren!

Der Einsatz von Glyphosat auf Zwischenfrüchten sollte nur dann erfolgen, wenn es unbedingt notwendig ist. Große Unkräuter wie Kamille oder Ausfallkulturen wie Raps oder Wintergerste sind mechanisch vor allem bei wechselfeuchter Witterung schwierig zu beseitigen. Entscheidend dabei ist, wie sich der Zwischenfruchtbestand entwickelt hat und wie erfolgreich die Zwischenfruchtkulturen die Unkräuter unterdrückt haben. Ausschlagegebend ist auch die Nachfrucht. Bei Mais zum Beispiel kann in den meisten Fällen auf Glyphosatprodukte verzichtet werden. Hier gibt es ausreichend Bekämpfungsmöglichkeiten. Ausnahme könnte sein, wenn bekannterweise gegen gräseraktive Sulfonylharnstoffe (ALS-Hemmer, HRAC-Gruppe 2 [B]) resistente Weidelgräser vorhanden sind. Wichtig ist, jetzt die Zwischenfruchtbestände genau zu begutachten, um notwendige Schlüsse für den nächsten Zwischenfruchtanbau zu ziehen.
  • Zwischenfruchtbestände jetzt einer "Qualitätskontrolle" unterziehen! 

Was ist sonst noch zu beachten

Zulassungsbestimmungen beachten!
Nachfolgende Produkte sind bis zu dem angeführten Termin zu verbrauchen und dürfen anschließend nicht mehr gelagert werden. Siehe: Pflanzenschutzmittel-Register
  • Clinic Free bis 19. September 2025
    • neu: Clinic Xtreme
  • Durano/Durano TF bis 19. September 2025
    • weiterhin zugelassen: Durano SL
  • Glyfos bis 15. Dezember 2025
  • Roundup Powerflex, Roundup Ultra bis 21. September 2025
    • neu: Roundup Future
Glyphosat_Zulassungsbestimmungen be.jpg © BWSB/Wallner
Auf die Zulassungsbestimmungen achten! © BWSB/Wallner
Abgewelkte Bestände ehestmöglich bearbeiten!
Glyphosatfläche.jpg © BWSB/Wallner
Abgewelkte, gelbe Bestände bzw. Felder sind von weitem her sichtbar und führen immer wieder zu Rückfragen und Diskussionen mit der Bevölkerung. Daher sollten abgewelkte Begrünungsbestände so bald wie möglich einer Bodenbearbeitung zugeführt werden. © BWSB/Wallner
Straßenränder und Wander-/Wege NICHT behandeln! Abdrift unbedingt vermeiden!
Straßenränder und Wander-Wege NICHT behandeln_Abdrift unbedingt vermeiden.jpg © BWSB/Wallner
© BWSB/Wallner
Abstände zu Oberflächengewässer unbedingt einhalten!
Glyphos_Bach.jpg © BWSB/Wallner
© BWSB/Wallner

Fazit

Zwischenfrucht - Mulch- und Direktsaatsysteme.jpg © BWSB/Wallner
Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte - innovative Mulch- und Direktsaatsysteme schützen - gerade bei zunehmenden klimawandelbedingten Starkregenereignissen - umfassend vor Bodenabtrag und leisten damit auch einen wesentlichen Beitrag zum Oberflächengewässerschutz. Der Wirkstoff Glyphosat - richtig, mit Hausverstand und nur bei Bedarf eingesetzt - spielt dabei eine wichtige, wenn nicht sogar eine entscheidende Rolle. © BWSB/Wallner
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Max Bodenschutz durch Glyphosateinsatz Zuckerrüben.jpg © BWSB/Wallner

Maximaler Bodenschutz durch Glyphosateinsatz bei Zuckerrüben in leichter Hanglage, die in Direktsaat angebaut wurden. © BWSB/Wallner

vollständig abgefrosteter Zwischenfruchtbestand.jpg © BWSB/Wallner

Vollständig abgefrosteter Zwischenfruchtbestand - der Einsatz von glyphosathältigen Pflanzenschutzschutzmitteln z.B. zur Bekämpfung von Ausfallgetreide oder Unkräutern wie z.B. Vogelmiere, Ehrenpreis etc. wäre möglich. In diesem Fall sollte man auf Glyphosatanwendung aufgrund der geringen Verunkrautung verzichten. © BWSB/Wallner

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