Heizlastberechnung gemäß ÖNORM B 8135
(bei Biomasseheizanlagen, die nicht nur der Urproduktion dienen)
Dient die Heizung nicht nur der Urproduktion (im Sinne der landwirtschaftlichen Investitionsförderung) und der Versorgung allfälliger Wohneinheiten des Betriebes, so ist eine Heizlastberechnung vorzulegen.