Investitionsförderung 2023 bis 2027
Eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen. Nähere Details und Anleitungen sind vor allem im "Merkblatt zur Fördermaßnahme Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ und Informationen zur Antragstellung selbst in den "Erklärvideos" zu finden.
Für die Antragstellung ist es notwendig auf www.eama.at mit der ID-Austria einzusteigen. Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn man in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebs- oder Klientennummer registriert ist. Die Klientennummer ist erforderlich, wenn Gemeinschaftsmaschinen beantragt werden sollen. Bereits registrierte Gemeinschaften müssen die vorhandene Klientennummer verwenden.
Die Betriebswirtschaftsberater:innen der Bezirksbauernkammern stehen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragstellung mit der digitalen Förderplattform.
Für die Antragstellung ist es notwendig auf www.eama.at mit der ID-Austria einzusteigen. Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn man in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebs- oder Klientennummer registriert ist. Die Klientennummer ist erforderlich, wenn Gemeinschaftsmaschinen beantragt werden sollen. Bereits registrierte Gemeinschaften müssen die vorhandene Klientennummer verwenden.
Die Betriebswirtschaftsberater:innen der Bezirksbauernkammern stehen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Antragstellung mit der digitalen Förderplattform.
Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter:innen landwirtschaftlicher Betriebe
- Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
- Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern hinsichtlich Gemeinschaftsmaschinen
Was wird gefördert?
- Stallbauten besonders tierfreundlich
- Stallbauten Basisstandard
- Einstell-, Lager- und Wirtschaftsgebäude
Einstellgebäude für Maschinen, Lagerhallen, Futterbergeräume, Bauliche Investitionen im Bereich Bienenhaltung und in der Weinproduktion, sonstige Wirtschaftsräume (nicht im Wohngebäude) - Technische Einrichtungen (fest verbunden)
Melk- und Fütterungstechnik, Gülletechnik, Einstreutechnik, Förder-, Reinigungs- und Verteilertechnik, Trocknungs- und Belüftungsanlagen, Abluftwäscher, Krananlagen, sonstige technische Anlagen - Siloanlagen
Gärfutterbehälter, Getreidesiloanlagen, sonstige Siloanlagen - Düngersammelanlagen
Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit fester Abdeckung und nachträgliche Abdeckungen, Festmistlagerstätten sowie Kompostaufbereitungsplatten - Alm-, Alpgebäude und Alminfrastruktur
Bauliche und technische Alminvestitionen - Gartenbau
Bauliche Maßnahmen im Gartenbau
Technische Einrichtungen im Gartenbau - Anlage von erwerbsmäßigen Obst- und Dauerkulturen und Schutzmaßnahmen
Dauerkulturen
Stationäre und mobile Schutzeinrichtungen
Sonstige technische Einrichtungen - Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
Bauliche und technische Anlagen und Geräte - Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung von fossil betriebenen Motoren und Mehrkosten für die Neuanschaffung eines Pflanzenölmotors - Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
Futtermischwagen, Futterschieber, Siloentnahmegeräte, Ballenabroller, Spaltenschieber, Gülleroboter, Mobile Reinigungs-, Sortier-, und Trocknungsanlagen, Elektrische Hoflader, Elektrische Stapler, Sonstige Maschinen und Geräte - Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft
Einzelbetrieblicher und gemeinschaftlicher Erwerb von:
- selbstfahrenden Bergbauernspezialmaschinen (Breitspurmotormäher, Zweiachsmäher, Motorkarren)
- Erntemaschinen (für Kartoffel-, Zuckerrüben-, Wein- und Obstbau, Spezialkulturen, keine Mähdrescher)
- Pflanzenschutzgeräten und Direktsaatanbaugeräten
- Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung (Lenkeinrichtungen für Parallelfahrsysteme, nicht fossil betriebene Feldroboter, Wildtierdetektion)
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung
Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. Liegt dieser Nachweis noch nicht vor, muss zumindest bei Antragstellung eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden.
Die/der Betriebsleiter:in muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Das ist die Facharbeiter:innenprüfung oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer:in oder als hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied.
Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes müssen gegeben sein und am Betrieb muss ein positives landwirtschaftliches Einkommen und eine mittelfristig positive Kapitaldienstgrenze erwirtschaftet werden.
Bei Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft wird die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit mit einer eigenen Projektbeurteilung für Maschinen und Geräte beurteilt.
Für Investitionen ab 150.000 Euro ist durch die förderwerbende Person verpflichtend ein Betriebskonzept vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Fördergegenstände Beregnung und Bewässerung und Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung sowie betriebserhaltende Projekte zur Rationalisierung und zur Arbeitserleichterung.
Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 Hektar landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. Liegt dieser Nachweis noch nicht vor, muss zumindest bei Antragstellung eine dahingehende Meldung bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden.
Die/der Betriebsleiter:in muss über eine geeignete berufliche Qualifikation verfügen. Das ist die Facharbeiter:innenprüfung oder zumindest drei Jahre Berufserfahrung als Betriebsführer:in oder als hauptberuflich beschäftigtes Familienmitglied.
Die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit des Projektes müssen gegeben sein und am Betrieb muss ein positives landwirtschaftliches Einkommen und eine mittelfristig positive Kapitaldienstgrenze erwirtschaftet werden.
Bei Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft wird die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit mit einer eigenen Projektbeurteilung für Maschinen und Geräte beurteilt.
Für Investitionen ab 150.000 Euro ist durch die förderwerbende Person verpflichtend ein Betriebskonzept vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Fördergegenstände Beregnung und Bewässerung und Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung sowie betriebserhaltende Projekte zur Rationalisierung und zur Arbeitserleichterung.
Bauliche und technische Maßnahmen
- Einhaltung des baubehördlichen Verfahrens
- Neubauten sind nur dann förderbar, wenn diese nicht mit fossiler Energie versorgt werden (Ausnahme bei CO2-klimaneutralen Heizungsanlagen im Gartenbau)
- Trocknungs- und Belüftungsanlagen, die mit fossiler Energie betrieben werden sind nicht förderbar
Stallbau
- Bei Investitionen in besonders tierfreundliche Stallungen ist das Merkblatt "Standards für besonders tierfreundliche Haltung und NH3-Minderung für eine erhöhte Förderung“ einzuhalten.
- Bei Investitionen in allen übrigen Stallungen ist das Merkblatt "Förderstandards für die Tierhaltung und NH3-Minderung für die Förderung“ einzuhalten.
- In der Rindermast sind Neubau-Stallbauinvestitionen in Vollspaltensysteme nur förderfähig, wenn es sich bei der gesamten Fläche um einen gummierten Spaltenboden handelt.
- Neubau-Stallbauinvestitionen in die Anbindehaltung von Rindern sind mit Ausnahme von Almbetrieben nicht förderfähig.
- Die Errichtung von Käfiganlagen für Geflügel (ausgestalteter Käfig) ist nicht förderfähig.
- Ein Pferdebetrieb verfügt über mind. 0,5 ha landwirtschaftliche Fläche pro gehaltene Pferde-GVE, um die Grundfutterversorgung der Pferde aus selbstbewirtschafteten Flächen gewährleisten zu können.
- Der Betrieb verfügt in einem solchen Ausmaß über selbstbewirtschaftete Flächen, dass zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger in Übereinstimmung mit der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung ausgebracht werden kann. Die gesetzeskonforme Ausbringung des übrigen Anteiles kann mit Düngerabnahmeverträgen nachgewiesen werden.
Jauche- und Güllegruben, Festmistlagerstätten, Kompostanlagen
- Bei Düngersammelanlagen für Flüssigmist ist eine fest verbundene Abdeckung verpflichtend, ÖKL-Merkblatt Nr. 24 und Nr. 24a sind einzuhalten.
- Der Betrieb verfügt in einem solchen Ausmaß über selbstbewirtschaftete Flächen, dass zumindest die Hälfte des am Betrieb anfallenden Stickstoffs aus Wirtschaftsdünger in Übereinstimmung mit der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung ausgebracht werden kann. Die gesetzeskonforme Ausbringung des übrigen Anteiles kann mit Düngerabnahmeverträgen nachgewiesen werden.
Maschinen und Geräte
- Alle Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft sowie Aggregate, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden, sind nicht förderbar.
- Bergbauernspezialmaschinen über 56 KW müssen mindestens die Abgasstufe V erfüllen. Die förderwerbende Person muss ihren Betrieb im Berggebiet oder im benachteiligten Gebiet oder Steilflächen mit einer Hangneigung von über 25% bewirtschaften.
- Notstromaggregate (inkl. zapfwellenbetriebene Notstromgeneratoren) sind ab einer Leistung von 30 kVA und ab einer Abgasstufe Stage V oder vergleichbaren Normen förderfähig. Das ÖKL Merkblatt Nr. 96/2021 ist einzuhalten.
- Pflanzenschutzgeräte (ausgenommen mechanische) sind nur mit gültigem ÖAIP Gütezeichen förderfähig.
Gemeinschaftlicher Erwerb von Maschinen
- Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft und Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung können auch von Zusammenschlüssen von mindestens zwei Bewirtschafterinnen oder Bewirtschaftern beantragt werden.
- Es muss die gemeinsame Nutzung der Maschine für die Dauer von mindestens 5 Jahren vereinbart sein.
- Es dürfen nur landwirtschaftliche Betriebe beteiligt sein. Die Investition darf nur von den beteiligten Betrieben und nicht gewerblich genutzt werden.
Beregnungs- und Bewässerungseinrichtungen
- Eine wasserrechtliche Bewilligung gemäß WRG 1959 idgF., sowie allenfalls weitere erforderliche Bewilligungen, insbesondere naturschutzrechtliche Bewilligungen muss vorliegen.
- Wasserzähler sind oder werden installiert
- Bei Investitionen in bestehende Bewässerungsanlagen muss ein Wassereinsparpotenzial von mindestens 15% erreicht werden. Dies ist nicht relevant bei Investitionen, die nur zur Erhöhung der Energieeffizienz, für den Bau von Speicherbecken oder für die Nutzung von aufbereitetem Wasser dienen.
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
Förderanträge können laufend eingebracht werden.
Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand des nachfolgenden bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand des nachfolgenden bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
Wie wird gefördert?
Die Betriebe erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen unabhängig vom Standardoutput ein Kostenkontingent von 100.000 Euro. Danach erfolgt eine Staffelung auf max. 400.000 Euro Kostenkontingent je Hauptbetrieb inkl. aller Betriebsstätten.
- Gartenbaubetriebe: max. 800.000 Euro je Betrieb inkl. aller Betriebsstätten
- Agrargemeinschaften in der Almwirtschaft: max. 600.000 Euro unabhängig von der Höhe des Standardoutputs
- ab 6.000 Euro bis 10.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 30.000 Euro.
- ab 11.000 Euro Standardoutput je 1.000 Euro Standardoutput ein zusätzliches Kostenkontingent von 10.000 Euro.
- Mind. 15.000 Euro Nettokosten
- Ausnahme mind. 10.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Klima- und Umweltwirkung
- Die Förderintensität beträgt für Investitionen generell max. 50%.
Diese ergibt sich aus der Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses eines Agrarinvestitionskredits zu den förderfähigen Nettokosten.
- Mögliche Zuschläge: je 5% für Bio, Junglandwirtinnen/Junglandwirte (JLW), Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP)
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
Der Zinsenzuschuss beträgt 50%. Die Kredituntergrenze beträgt 20.000 Euro. Der maximal mögliche AIK wird in Abhängigkeit des Zuschusses und der förderfähigen Kosten bemessen und hängt zusätzlich von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Kreditlaufzeit: mind. 5 Jahre bis max. 20 Jahre.
Der Zinsenzuschuss beträgt 50%. Die Kredituntergrenze beträgt 20.000 Euro. Der maximal mögliche AIK wird in Abhängigkeit des Zuschusses und der förderfähigen Kosten bemessen und hängt zusätzlich von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
Kreditlaufzeit: mind. 5 Jahre bis max. 20 Jahre.
Was muss noch berücksichtigt werden?
- Die maximal anrechenbaren Kosten (Kostenkontingent) beziehen sich auf die Förderperiode 2023 bis 2027.
- Bei Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft können pro Betrieb und pro Förderperiode (2023-2027) max. 100.000 Euro an Kosten angerechnet werden.
- Werden auf einem Betriebsstandort zwei oder mehrere Betriebe (Hauptbetriebe sowie Betriebsstätten) geführt (räumlich, wirtschaftlich, funktionell zusammenhängend), so beträgt das maximale Kostenkontingent dieser Betriebe gemeinsam max. 400.000 Euro bzw. bei Gartenbaubetrieben max. 800.000 Euro.
- Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz und mit Ausnahme von Arbeitsleistungen der förderwerbenden Person bei Investitionen im Almbereich werden nicht gefördert.
- Kosten für den und in Zusammenhang mit dem Erwerb von Grund und Boden sind nicht förderfähig.
- Gebrauchte Maschinen und Geräte sowie gebrauchte technische und bauliche Anlagen werden nicht gefördert.
- Photovoltaikanlagen werden in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert.
Die Bezirksbauernkammern unterstützen gerne
Die zuständigen Betriebswirtschaftsberaterinnen und Berater der Bezirksbauernkammer stehen nach Terminvereinbarung für Beratungen und einzelbetriebliche Hilfestellungen im Zusammenhang mit den Förderanträgen zur Verfügung.