Keine Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Nichtzielflächen
Keinesfalls dürfen auch angrenzende Nachbarflächen, Wege, Straßenränder, Gräben, Böschungen,
Raine etc. mitbehandelt werden.
Die Produkte haben im Regelfall auch keine Zulassung für Anwendungen auf diesen Flächen. Bei der Entscheidung über einen möglichen Pflanzenschutzmitteleinsatz ist es auch besonders wichtig, die Windgeschwindigkeit zu beachten. Gerade jetzt im Frühjahr werden viele Flächen rund um die Aussaat mit Totalherbiziden behandelt. Bei diesen Produkten kommt hinzu, dass jegliche Fehler in der Anwendung nach einigen Tagen „öffentlich zur Schau gestellt“ werden.
Beschwerden durch Anrainer und Passanten sind dann vorprogrammiert. Im Eigeninteresse und im Interesse aller ersuchen die Bezirksbauernkammern um Beachtung dieser Punkte in der Praxis.
Die Produkte haben im Regelfall auch keine Zulassung für Anwendungen auf diesen Flächen. Bei der Entscheidung über einen möglichen Pflanzenschutzmitteleinsatz ist es auch besonders wichtig, die Windgeschwindigkeit zu beachten. Gerade jetzt im Frühjahr werden viele Flächen rund um die Aussaat mit Totalherbiziden behandelt. Bei diesen Produkten kommt hinzu, dass jegliche Fehler in der Anwendung nach einigen Tagen „öffentlich zur Schau gestellt“ werden.
Beschwerden durch Anrainer und Passanten sind dann vorprogrammiert. Im Eigeninteresse und im Interesse aller ersuchen die Bezirksbauernkammern um Beachtung dieser Punkte in der Praxis.