Maul- und Klauenseuche – Aktuelle Situation – Biosicherheitsmaßnahmen
Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei Seuchenverdacht hat die Amtstierärztin/der Amtstierarzt eine sofortige Betriebssperre und eine Verdachtsuntersuchung einzuleiten. Das Virus bleibt in Rohmilch und ungenügend erhitzten Milchprodukten sowie Gefrier- oder Pökelfleisch monatelang ansteckend. In Stallschmutz, Mist und Jauche bleibt er im Sommer bis zu zwei Wochen, im Winter bis zu drei Monaten ansteckend. Die Krankheit wird auch durch direkten Tierkontakt übertragen. Alle Ausscheidungen infizierter Tiere enthalten den Seuchenerreger. Die Verbreitung erfolgt auch über feinste Tröpfchen mit dem Wind (Distanzen bis 60km).
Die zuständige Behörde (BM für Arbeit, Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) versucht Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche durch folgende grundsätzliche Maßnahmen zu verhindern
Die Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen in der Überwachungszone sowie der weiteren Sperrzone werden je nach Seuchenlage laufend überarbeitet bzw. angepasst. Die aktuellen Maßnahmen bzw. Verordnungsinhalte sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ https://noe.lko.at/ unter dem Bereich Tiere/Tierhaltung allgemein oder des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz) unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html abrufbar.
Die zuständige Behörde (BM für Arbeit, Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) versucht Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche durch folgende grundsätzliche Maßnahmen zu verhindern
- Einfuhrbeschränkungen für Tiere und Güter aus Ungarn und der Slowakei
- Festsetzung einer "Überwachungszone" und einer "weiteren Sperrzone"
- Überwachungszone in Niederösterreich: Teil der Gemeinde Weiden an der March seit 31.03.
- Weitere Sperrzone in Niederösterreich: derzeit vier Bezirke: Mistelbach (Teile), Gänserndorf, Bruck/Leitha (Teile) und Wiener Neustadt (zwei Gemeinden)
Die Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen in der Überwachungszone sowie der weiteren Sperrzone werden je nach Seuchenlage laufend überarbeitet bzw. angepasst. Die aktuellen Maßnahmen bzw. Verordnungsinhalte sind auf der Homepage der Landwirtschaftskammer NÖ https://noe.lko.at/ unter dem Bereich Tiere/Tierhaltung allgemein oder des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz) unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html abrufbar.
Polizeiliche Maßnahmen im grenznahen Raum
Zur Unterstützung der gesetzten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Inneres im Auftrag der Gesundheitsbehörden zusätzliche polizeiliche Maßnahmen im grenznahen Raum umgesetzt. Diese umfassen mobile Fahrzeugkontrollen inklusive Dokumentenprüfung und Kontrolle der Transportbedingungen. Zusätzlich wurden 32 kleinere Grenzübergänge zur Gänze geschlossen, um einem Eintrag der Seuche über wenig frequentierte Routen vorzubeugen – im Bezirk Gänserndorf sind davon Angern - March/Zahorska Ves und Schloss Hof/Devinska Nová Ves betroffen. Die Koordination erfolgt gemeinsam mit den betroffenen Landespolizeidirektionen und in enger Abstimmung mit dem Land Niederösterreich und dem Burgenland.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz richtet einen eindringlichen Appell an alle Betriebe, Jäger:innen, Transportunternehmen und die Bevölkerung: Jeder Beitrag zählt - durch Eigenverantwortung, Einhaltung der Vorschriften und Verzicht auf verbotene Importe schützen wir gemeinsam unsere Tiere, unsere Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit in Österreich.
Zur Unterstützung der gesetzten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Inneres im Auftrag der Gesundheitsbehörden zusätzliche polizeiliche Maßnahmen im grenznahen Raum umgesetzt. Diese umfassen mobile Fahrzeugkontrollen inklusive Dokumentenprüfung und Kontrolle der Transportbedingungen. Zusätzlich wurden 32 kleinere Grenzübergänge zur Gänze geschlossen, um einem Eintrag der Seuche über wenig frequentierte Routen vorzubeugen – im Bezirk Gänserndorf sind davon Angern - March/Zahorska Ves und Schloss Hof/Devinska Nová Ves betroffen. Die Koordination erfolgt gemeinsam mit den betroffenen Landespolizeidirektionen und in enger Abstimmung mit dem Land Niederösterreich und dem Burgenland.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz richtet einen eindringlichen Appell an alle Betriebe, Jäger:innen, Transportunternehmen und die Bevölkerung: Jeder Beitrag zählt - durch Eigenverantwortung, Einhaltung der Vorschriften und Verzicht auf verbotene Importe schützen wir gemeinsam unsere Tiere, unsere Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit in Österreich.