Kostenplausibilisierungsunterlagen
- Bei baulichen Investitionen wird die Kostenplausibilisierung mittels der Baukostenrichtsätze vorgenommen. Aus diesem Grund müssen beim Antrag die Maße der Baulichkeiten genau angeführt werden. Bei Umbauten muss genau beschrieben werden, welche Teile umgebaut werden sollen.
- Bei technischen Investitionen erfolgt die Plausibilisierung grundsätzlich auf Basis der „ÖKL-Richtwerte für Maschinenselbstkosten“.
- Für Maschinen und Geräte, die in diesen Selbstkosten nicht enthalten sind, bzw. andere mobile Fördergegenstände (zB Einrichtung) ist es notwendig, bei einem Angebotswert bis 10.000 € zwei unabhängige, vergleichbare Plausibilisierungsunterlagen und bei Kosten über 10.000 € drei unabhängige, vergleichbare Plausibilisierungsunterlagen vorzulegen.
Mögliche Plausibilisierungsunterlagen sind: Angebote, Preisauskünfte oder Prospekte mit Preislisten.
Zur besseren Zuordnung der Angebote sollte bei komplexen Fördergegenständen (zB im Bereich Be- und Verarbeitung, Direktvermarktung, Bewässerung oder milchtechnische Einrichtungen) das Formular „Übersicht Kostenangebote“ ausgefüllt werden. - Für Biomasseheizanlagen bis inkl. 100 Kilowatt sind keine Angebote notwendig, da für diese Erfahrungswerte verwendet werden.