Ladungssicherung
Welche gesetzlichen Vorschriften sind bei der Ladungssicherung einzuhalten?
Die Ladung ist auf dem Fahrzeug so zu verwahren, dass
- sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt
- niemand gefährdet, behindert oder belästigt
- und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird.
Wie kann ich dies erreichen:
1. Bei Schüttgütern (Getreide, Rübe, Hackschnitzel, Maissilage, loser Dünger, etc.)
Um gewährleisten zu können, dass kein Schüttgut den Anhänger verlässt muss beim Beladen ein ausreichender Freiraum unter der Bordwandoberkante bleiben, damit in Bewegung geratenes Schüttgut von dem freibleibenden Bordwandteil zurückgehalten werden kann. Bei abwehbaren Schüttgütern ist mit Netzen oder Planen der Ladungsverlust zu verhindern. Ausgenommen von der Abdeckung sind lediglich Stroh-, Heu- und Mistfuhren mit Traktoren bis 50 km/h Bauartgeschwindigkeit. Keinesfalls darf im normalen Fahrbetrieb, wozu auch Situationen wie eine Vollbremsung oder ein abruptes Ausweichmanöver gehören, Ladung verloren werden. Bei Verunreinigung der Straße besteht die Verpflichtung diese zu säubern. Bedenken Sie bitte, dass bereits eine Handvoll verlorener Ladung auf der Fahrbahn für Moped- und Motorradfahrer tödlich sein kann.
2. Bei palettierten Waren (Düngemittelsäcke, Kartoffelkisten, etc.) oder Spezialtransporten (Rundballen, Quaderballen, etc.)
Hier müssen einige physikalische Grundsätze beachtet werden: Wieviel Gewicht muss bei einer Bremsung nach vorne abgefangen werden? Wieviel zur Seite bei einer Kurve oder einem Ausweichmanöver? Wieviel nach hinten? Aus diesen Grundsätzen (z.B. 80% des Ladegewichtes muss nach vorne abgefangen werden können), dem Reibwert zwischen Ladefläche und Ladung und dem Ladungsgewicht wird die richtige Sicherung errechnet.
Die LK NÖ bietet immer wieder Seminare zu diesem Thema an. Melden Sie sich bei Interesse bitte unter 05-0259-25302.
Um gewährleisten zu können, dass kein Schüttgut den Anhänger verlässt muss beim Beladen ein ausreichender Freiraum unter der Bordwandoberkante bleiben, damit in Bewegung geratenes Schüttgut von dem freibleibenden Bordwandteil zurückgehalten werden kann. Bei abwehbaren Schüttgütern ist mit Netzen oder Planen der Ladungsverlust zu verhindern. Ausgenommen von der Abdeckung sind lediglich Stroh-, Heu- und Mistfuhren mit Traktoren bis 50 km/h Bauartgeschwindigkeit. Keinesfalls darf im normalen Fahrbetrieb, wozu auch Situationen wie eine Vollbremsung oder ein abruptes Ausweichmanöver gehören, Ladung verloren werden. Bei Verunreinigung der Straße besteht die Verpflichtung diese zu säubern. Bedenken Sie bitte, dass bereits eine Handvoll verlorener Ladung auf der Fahrbahn für Moped- und Motorradfahrer tödlich sein kann.
2. Bei palettierten Waren (Düngemittelsäcke, Kartoffelkisten, etc.) oder Spezialtransporten (Rundballen, Quaderballen, etc.)
Hier müssen einige physikalische Grundsätze beachtet werden: Wieviel Gewicht muss bei einer Bremsung nach vorne abgefangen werden? Wieviel zur Seite bei einer Kurve oder einem Ausweichmanöver? Wieviel nach hinten? Aus diesen Grundsätzen (z.B. 80% des Ladegewichtes muss nach vorne abgefangen werden können), dem Reibwert zwischen Ladefläche und Ladung und dem Ladungsgewicht wird die richtige Sicherung errechnet.
Die LK NÖ bietet immer wieder Seminare zu diesem Thema an. Melden Sie sich bei Interesse bitte unter 05-0259-25302.