Landesweinprämierung 2025: Der größte Weinwettbewerb des Landes geht in die nächste Runde

Der größte Weinwettbewerb des Landes stellt sich vor
Rund 920 Betriebe reichen jährlich ihre Weine zur niederösterreichischen Landesweinprämierung ein. Mit über 6.000 Weinen ist es einer der erfolgreichsten, unabhängigen Weinwettbewerbe Österreichs! Die Weine werden von einer ausgebildeten Fachjury verdeckt verkostet. In einer ersten Verkostungsrunde werden die Finalisten – die besten Weine der 24 Sortenkategorien – ermittelt. Aus diesem Kreis kürt die Jury in einer gesonderten Finalverkostung die Landessieger. Nach der Präsentation der Ergebnisse haben die besten Weine Niederösterreichs das Recht, ihre Platzierung mit einem entsprechenden Siegel zu zeigen.
Die niederösterreichische Landesweinprämierung …
… ist Gradmesser für die Beurteilung eines Wein-Jahrganges.
… ist der größte unabhängige Weinwettbewerb Niederösterreichs.
… ermittelt aus 6.000 eingereichten Weinen die Besten der Besten.
… ist eine Orientierungshilfe in Sachen Qualität.
… bietet Weingenießern die Gelegenheit auf neue Namen aufmerksam zu werden.
… kürt insgesamt Landessiegerweine in 24 Kategorien.
… bietet renommierten Winzern und Newcomern die gleichen Chancen.
… bietet bei anschließenden Verkostungen und Präsentationen die Möglichkeit die ausgezeichneten Weine kennenzulernen.
… ist der größte unabhängige Weinwettbewerb Niederösterreichs.
… ermittelt aus 6.000 eingereichten Weinen die Besten der Besten.
… ist eine Orientierungshilfe in Sachen Qualität.
… bietet Weingenießern die Gelegenheit auf neue Namen aufmerksam zu werden.
… kürt insgesamt Landessiegerweine in 24 Kategorien.
… bietet renommierten Winzern und Newcomern die gleichen Chancen.
… bietet bei anschließenden Verkostungen und Präsentationen die Möglichkeit die ausgezeichneten Weine kennenzulernen.
Die Voraussetzungen im Überblick
Zugelassen sind aus niederösterreichischen Trauben hergestellte Qualitäts- und Prädikatsweine mit staatlicher Prüfnummer. Fassproben sind nicht zulässig! Die Prüfnummer muss bis spätestens 11. April 2025 erteilt sein. Prüfnummernbescheide mit späteren Datierungen und Gegengutachten zu ausgestellten Prüfnummernbescheiden werden nicht anerkannt. Ebenso müssen die Weine auch eine Banderole tragen und etikettiert sein.
Des Weiteren teilnahmeberechtigt sind aus niederösterreichischen Trauben erzeugte Sekte, Schaum- und Perlweine. Bitte beachten Sie die richtige Zuordnung des anzumeldenden schäumenden Weins im Auswahlbereich "Qualitätsstufe".
Was muss ich beim Weinkarton beachten?
Der Karton muss von außen eindeutig die enthaltenen Weine erkennen lassen (zB. Etikett aufkleben oder Karton mit Sichtfenster – gesetzliches Etikett muss sichtbar sein)! Weine und Emballagen gehen in das Eigentum der LK NÖ über. "Mischkartons" sind nicht zugelassen.

Was ist bei Orangeweinen, Pét nat und PIWI-Sorten zu beachten?
Angemeldet werden können auch Orangeweine (Naturalweine, alternative Weine, pét nat etc.). Für die Erstellung einer optimalen Kostreihenfolge bitte unbedingt zusätzliche Informationen zu Orange- oder alternativen Weinen bezüglich Art und Herstellungsverfahren des Weines im Feld "Weinbezeichnung" anführen (zB. "maischevergoren").
Pét nat müssen im Auswahlbereich "Qualitätsstufe" unter "Pet Nat" (nicht Schaumwein!) angemeldet werden und dürfen nur in für Flaschengärung geeigneten Sektflaschen angeliefert werden.
Teilnehmen können auch Weine aus in Niederösterreich produzierten PIWI-Sorten gem. Österreichischer Rebsortenverordnung §2: Bronner, Cabernet Blanc, Johanniter, Orangetraube, Cabernet Jura, Pinot Nova und Regent). Zusätzlich in der Kategorie PIWI-Sorten: Donauriesling und Donauveltliner. Diese zwei Sorten dürfen zwar als Qualitätswein in Verkehr gebracht, aber nicht mit einer Sortenbezeichnung am Etikett versehen werden. Daher sind sie im Rahmen der NÖ Weinprämierung 2025 in der Kategorie PIWI-Sorten einzureichen. Für Sorten in der Kategorie PIWI-Sorten sowie Donauriesling und –veltliner bitte bei der Anmeldung im Auswahlbereich "Qualitätsstufe" die Option "Rebsortenwein" auswählen.
Pét nat müssen im Auswahlbereich "Qualitätsstufe" unter "Pet Nat" (nicht Schaumwein!) angemeldet werden und dürfen nur in für Flaschengärung geeigneten Sektflaschen angeliefert werden.
Teilnehmen können auch Weine aus in Niederösterreich produzierten PIWI-Sorten gem. Österreichischer Rebsortenverordnung §2: Bronner, Cabernet Blanc, Johanniter, Orangetraube, Cabernet Jura, Pinot Nova und Regent). Zusätzlich in der Kategorie PIWI-Sorten: Donauriesling und Donauveltliner. Diese zwei Sorten dürfen zwar als Qualitätswein in Verkehr gebracht, aber nicht mit einer Sortenbezeichnung am Etikett versehen werden. Daher sind sie im Rahmen der NÖ Weinprämierung 2025 in der Kategorie PIWI-Sorten einzureichen. Für Sorten in der Kategorie PIWI-Sorten sowie Donauriesling und –veltliner bitte bei der Anmeldung im Auswahlbereich "Qualitätsstufe" die Option "Rebsortenwein" auswählen.
Achtung: Für alle Weine Werte laut Prüfnummer angeben
Für alle Qualitäts- und Prädikatsweine müssen bereits bei der Anmeldung die Werte lt. Prüfnummer (nicht lt. Etikett oder lt. Labor) für Alkohol, Restzucker und Säure bekannt gegeben werden. Für alle anderen eingereichten Weine sind durch ein zertifiziertes Labor ermittelte Analysenwerte bereits bei der Anmeldung anzugeben.
Mein Weg zur NÖ Landesweinprämierung
Ab Montag, 13. März, können sich interessierte Betriebe im eigens dafür vorgesehenen Anmeldesystem registrieren. Bereits registrierte Winzerinnen und Winzer können mit der Eingabe ihres Benutzernamens und ihres Passwortes in diesem Bereich Weine anmelden oder bereits erfasste Daten bearbeiten. Falls Benutzername und Passwort vergessen wurden steht das Referat Weinbau unter T. +43 50259 22200 unterstützend zur Seite.
Die Teilnahmegebühr beträgt pro eingereichter Probe 75 Euro excl. USt.
Die Teilnahmegebühr beträgt pro eingereichter Probe 75 Euro excl. USt.
Weinanlieferung - Die Details
2 Bouteillen im 2er Karton! Bei 0,5 Liter Flaschen 3 Flaschen, bei 0,375 Liter Flaschen 4 Flaschen! Die Anlieferung der Proben ist an folgenden Orten und Terminen möglich:
- Weinbauschule Krems (neue Technikhalle), Wienerstraße 101, 3500 Krems
- Montag 14. April von 12 h – 15 h Betriebe (A - E)
- Dienstag 15. April von 9 h – 15 h Betriebe (F – O)
- Mittwoch 16. April von 9 h – 15 h Betriebe (P – Z)
- Landwirtschaftliche Fachschule Mistelbach, Winzerschulgasse 50, 2130 Mistelbach
- Dienstag 15. April von 9 h – 15 h Betriebe (A – L)
- Mittwoch 16. April von 9 h – 15 h Betriebe (M – Z)
- Weinbaukompetenzzentrum Guntramsdorf, Klingerstraße 3, 2353 Guntramsdorf
- Dienstag 15. April von 9 h – 15 h Betriebe (A – L)
- Mittwoch 16. April von 9 h – 15 h Betriebe (M – Z)
- Landesweingut Retz, Seeweg 2, 2070 Retz
- Dienstag 15. April von 9 h – 15 h Betriebe (A – Z)
- LK Technik Mold, 3580 Mold 72
- Mittwoch 16. April von 9 h – 15 h Betriebe (A – L)
- Donnerstag 17. April von 9 h – 15 h Betriebe (M – Z)
In welchen Kategorien können Winzerinnen und Winzer glänzen?
- Grüner Veltliner klass. = < 12,9 % Alk., = < 4g RZ
- Grüner Veltliner kräftig trocken
- Grüner Veltliner Riedenwein gereift (Jahrgang 2022 oder älter) trocken
- Riesling trocken
- Welschriesling trocken
- Burgunder weiß (Chardonnay, Grauburgunder, Weißburgunder) trocken
- Sauvignon Blanc trocken
- Schmeckerte trocken (Blütenmuskateller, Goldmuskateller, Muskateller rot und gelb, Muskat Ottonel, Muscaris,
Traminer) - NÖ Spezialitäten weiß (Rotgipfler, Zierfandler, Roter Veltliner, Neuburger) trocken
- Andere Sorten weiß und Cuvées weiß trocken
- Alle Sorten weiß halbtrocken bis = < 90 g RZ
- Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein und Strohwein
- Gereifte Riedenweine weiß (Jahrgang 2022 oder älter außer Grüner Veltliner), trocken
- Rosé alle Sorten trocken
- Zweigelt = < 4g RZ
- Zweigelt Riedenwein gereift (Jahrgang 2021 oder älter) <= 4 g RZ
- Burgunder rot (Blauer Burgunder, St. Laurent) <= 4 g RZ
- Andere Rotweinsorten = < 4 g RZ Rotwein Cuvée = < 4 g RZ
- Gereifte Riedenweine rot (Jahrgang 2021 oder älter, außer Zweigelt) <= 4 g RZ
- Qualitätsschaumweine aus NÖ mit zweiter Gärung (Flasche oder Tank)
- Perlweine und Schaumweine
- PIWI-Sorten: (lt. §2 Rebsortenverordnung = Rebsortenweine = Bronner, Cabernet blanc, Johanniter, Orangetraube, Cabernet jura, Pinot nova und Regent) und zusätzlich Donauriesling und Donauveltliner.
- Orangeweine (Naturalweine, Pet Nat nur in für Flaschengärung geeigneten Sektflaschen)