Landwirtschaftstarif der EVN: Das 4. Quartal
Ausgedehnte Niedertarif-Zeiten
Die EVN ist der Forderung von Landesrat Stephan Pernkopf und Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager nachgekommen und hat ein neues, der landwirtschaftlichen Produktion besser angepasstes Tarifmodell, entwickelt. Beim neuen Tarifmodell wird zwischen Haupt- und die Nebenzeiten unterschieden, die Nebenzeiten mit günstigerem Tarif werden dabei deutlich von 56 auf 108 Stunden pro Woche ausgedehnt. Diese Unterscheidung basiert auf unterschiedlichen Strompreisnotierungen und ermöglicht den Betrieben diese günstigen Zeiträume zu nutzen. „Viele Landwirte profitieren von den ausgedehnten Niedertarif-Zeiten, etwa bei der Bewässerung in der Nacht oder der Bewirtschaftung am Wochenende“, erläutert EVN Sprecher Stefan Zach und ergänzt: „Mehr als 5.000 Landwirtinnen und Landwirte haben dieses Angebot bereits angenommen“.
Arbeitspreise für das 4. Quartal (1. Oktober - 31. Dezember 2023)
Arbeitspreis Cent/kWh | Arbeitspreis Cent/kWh | ||
o.Ust. | inkl. Ust. | ||
Standardtarif | Hauptzeit | 23,37 | 28,05 |
Standardtarif | Nebenzeit | 17,51 | 21,01 |
bei Vertragsabschluss bis 30. September 10% Rabatt berücksichtigt | Hauptzeit | 21,04 | 25,24 |
bei Vertragsabschluss bis 30. September 10% Rabatt berücksichtigt | Nebenzeit | 15,76 | 18,91 |
bei Vertragsabschluss ab 1. Oktober 5% Rabatt berücksichtigt | Hauptzeit | 22,20 | 26,65 |
bei Vertragsabschluss ab 1. Oktober 5% Rabatt berücksichtigt | Nebenzeit | 16,63 | 19,96 |
Hauptzeit: MO-FR 8 bis 20 Uhr - 60 Stunden pro Woche
Nebenzeit: MO-FR 20 bis 8 Uhr sowie SA und SO ganztägig - 108 Stunden pro Woche
Nebenzeit: MO-FR 20 bis 8 Uhr sowie SA und SO ganztägig - 108 Stunden pro Woche
Abschluss und Wirksamkeit des neuen „Landwirtschaftstarifes“
Das neue Tarifmodell wird mit Abschluss des neuen Vertrages wirksam. Ein Abschluss ist seit dem 19. Juni 2023 möglich.
Preisverlauf – Arbeitspreis ohne Rabatt und ohne Umsatzsteuer
2. Quartal bis 30. Juni | 3. Quartal 1. Juli – 30. September | 4. Quartal 1. Oktober – 31. Dezember | |
Hauptzeit | 30,97 | 19,49 | 23,37 |
Nebenzeit | 25,46 | 16,82 | 17,51 |
Rahmenbedingung des neuen EVN Landwirtschaftstarifs
- Für jedes Quartal wird ein neuer Preis berechnet. Die Preisfestsetzung erfolgt vier Wochen vor dem Lieferquartal als Durchschnitt der vergangenen drei Monate. Das heißt, dass die Preise in jedem Quartal sich - je nach Marktentwicklung - nach oben oder unten bewegen werden.
- Um den Tarif in Anspruch zu nehmen, sind einige Voraussetzungen notwendig: einerseits muss man als landwirtschaftlicher Gewerbebetrieb bei der EVN angemeldet sein (Lastprofil L) und die jeweilige Nummer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystems (LFBIS) zur Hand haben. Anderseits braucht es einen intelligenten Stromzähler (sog. Smart Meter) mit den entsprechenden Einstellungen.
Vertragsbindung - 12 Monate
Rabatte:
- Zehn Prozent für das erste Jahr bei Abschluss im Juni, Juli, August und September 2023.
- Fünf Prozent für das erste Jahr bei Abschluss ab 1. Oktober 2023.
Beim Umstieg sind je nach Einzelfall folgende Informationen zu beachten
Wenn ein L-Lastprofil und ein kommunikativer Smartmeter vorhanden sind, dann wird ein sofortiger Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif möglich sein. Falls diese nicht vorhanden sind, können sie beantragt werden:
Beantragung/Aktivierung des Smartmeters:
Die Beantragung bzw. Kommunikativschaltung des Smartmeters ist möglich unter:
https://smartmeter.netz-noe.at/#/.
Beantragung/Aktivierung des L-Lastprofils:
Ein Wechsel auf das Lastprofil L kann beantragt werden unter:
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Lastprofilanderung-(1).aspx
Ist dem Zählpunkt noch kein L-Lastprofil zugeordnet, dann ist zu beachten, dass bei einem Wechsel nach dem 31. Mai 2023 die Vorrausetzungen für die „Strompreisbremse" nicht mehr gegeben sind.
Servicehotline der EVN für allfällige Fragen: 02236/200 201 20
Wo kann ich den Umstieg beantragen?
Ein Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif kann beantragt werden unter:
https://www.evn.at/home/Landwirtschaftstarif
Grundsätzlich ist dieses Modell mit den am Markt angebotenen Tarifen konkurrenzfähig. Die Detailbeurteilung ist einzelbetrieblich (besonders auch die Möglichkeit der Nutzung der günstigeren Nebenzeiten) durchzuführen.
Beantragung/Aktivierung des Smartmeters:
Die Beantragung bzw. Kommunikativschaltung des Smartmeters ist möglich unter:
https://smartmeter.netz-noe.at/#/.
Beantragung/Aktivierung des L-Lastprofils:
Ein Wechsel auf das Lastprofil L kann beantragt werden unter:
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Lastprofilanderung-(1).aspx
Ist dem Zählpunkt noch kein L-Lastprofil zugeordnet, dann ist zu beachten, dass bei einem Wechsel nach dem 31. Mai 2023 die Vorrausetzungen für die „Strompreisbremse" nicht mehr gegeben sind.
Servicehotline der EVN für allfällige Fragen: 02236/200 201 20
Wo kann ich den Umstieg beantragen?
Ein Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif kann beantragt werden unter:
https://www.evn.at/home/Landwirtschaftstarif
Grundsätzlich ist dieses Modell mit den am Markt angebotenen Tarifen konkurrenzfähig. Die Detailbeurteilung ist einzelbetrieblich (besonders auch die Möglichkeit der Nutzung der günstigeren Nebenzeiten) durchzuführen.
Voraussetzungen für den Einstieg in den neuen Landwirtschaftstarif
- Betriebsnummer (LFIBS) muss vorhanden sein
- Smartmeter muss kommunikativ geschalten sein
- L-Lasttarif muss vorhanden sein (Ummeldung jederzeit möglich)
Wie setzt sich die Stromrechnung zusammen?
Die Stromrechnung setzt sich aus 3 Bereichen zusammen:
Der Netzpreis wird von der Aufsichtsbehörde E-Control per Verordnung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt und wird an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlt. Er ist in jedem Versorgungsgebiet unterschiedlich hoch. Der Netzpreis unterliegt nicht dem Wettbewerb und beträgt derzeit 6,0 bis 7,0 Cent pro kWh (o. Ust.). Hinzu kommen noch Steuern (Umsatzsteuer) und Abgaben (derzeit Elektrizitätsabgabe 0,1 Cent pro kWh, Erneuerbaren Förderpauschale bleibt auch heuer ausgesetzt).
- Energiepreis (= Arbeitspreis und Grundpauschale): ca. 60 – 70 Prozent der Stromrechnung
- Netzpreis: ca. 10 - 20 Prozent der Stromrechnung (derzeit in NÖ 6,0 – 7,0 Cent/kWh o. Ust.)
- Steuern und Abgaben: Rest auf 100 Prozent
Der Netzpreis wird von der Aufsichtsbehörde E-Control per Verordnung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt und wird an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlt. Er ist in jedem Versorgungsgebiet unterschiedlich hoch. Der Netzpreis unterliegt nicht dem Wettbewerb und beträgt derzeit 6,0 bis 7,0 Cent pro kWh (o. Ust.). Hinzu kommen noch Steuern (Umsatzsteuer) und Abgaben (derzeit Elektrizitätsabgabe 0,1 Cent pro kWh, Erneuerbaren Förderpauschale bleibt auch heuer ausgesetzt).