Landwirte profitieren von maßgeschneidertem Landwirtschaftstarif der EVN
Ausgedehnte Niedertarif-Zeiten
Die EVN ist der Forderung von Landesrat Stephan Pernkopf und Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager nachgekommen und hat ein neues, der landwirtschaftlichen Produktion besser angepasstes Tarifmodell, entwickelt. Beim neuen Tarifmodell wird zwischen Haupt- und die Nebenzeiten unterschieden, die Nebenzeiten mit günstigerem Tarif werden dabei deutlich von 56 auf 108 Stunden pro Woche ausgedehnt. Diese Unterscheidung basiert auf unterschiedlichen Strompreisnotierungen und ermöglicht den Betrieben diese günstigen Zeiträume zu nutzen. „Viele Landwirte profitieren von den ausgedehnten Niedertarif-Zeiten, etwa bei der Bewässerung in der Nacht oder der Bewirtschaftung am Wochenende“, erläutert EVN Sprecher Stefan Zach und ergänzt: „Mehr als 1.600 Landwirtinnen und Landwirte haben dieses Angebot bereits angenommen“.
Zwei Preisniveaus - 3. Quartal 2023 (1. Juli 2023 - 30. September 2023)
Hauptzeit „Tagesstrom“ | Montag bis Freitag | 8 bis 20 Uhr; Bisher: 6 bis 22 Uhr | 19,5 ct/kWh |
Nebenzeit „Nachtstrom“ | Montag bis Freitag | 20 bis 8 Uhr; Bisher: 22 bis 6 Uhr | 16,8 ct/kWh |
Nebenzeit „Nachtstrom“ | Samstag und Sonntag | 0 bis 24 Uhr; Bisher: 22 bis 6 Uhr | 16,8 ct/kWh |
Arbeitspreis netto für das Quartal 3 (Juli, August, September); Grundpreis: 4 € pro Anlage / Monat; Die vorliegenden Preise verstehen sich exklusive der Netznutzung im Sinne der Verordnung der E-Control Kommission und ohne bestehende oder zukünftige gesetzliche Steuern, Förderbeiträge, Abgaben und Entgelte sowie Messentgelte.
Rahmenbedingung des neuen EVN Landwirtschaftstarifs
- Für jedes Quartal wird ein neuer Preis berechnet. Die Preisfestsetzung erfolgt vier Wochen vor dem Lieferquartal als Durchschnitt der vergangenen 3 Monate. Das heißt, dass die Preise in jedem Quartal sich - je nach Marktentwicklung - nach oben oder unten bewegen werden.
- Um den Tarif in Anspruch zu nehmen, sind einige Voraussetzungen notwendig: einerseits muss man als landwirtschaftlicher Gewerbebetrieb bei der EVN angemeldet sein (Lastprofil L) und die jeweilige Nummer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystems (LFBIS) zur Hand haben. Anderseits braucht es einen intelligenten Stromzähler (sog. Smart Meter) mit den entsprechenden Einstellungen.
Abschluss und Wirksamkeit des neuen „Landwirtschaftstarifes“
Das neue Tarifmodell wird mit Abschluss des neuen Vertrages wirksam. Ein Abschluss ist seit dem 19. Juni 2023 möglich. Bei Abschluss im Juni kommen für die verbleibenden Tage im Juni noch die höheren Preise des 2. Quartals zur Anrechnung.
Preisverlauf – Arbeitspreis ohne Rabatt
2. Quartal bis 30. Juni | 3. Quartal 1. Juli – 30. September | 4. Quartal 1. Oktober – 31. Dezember | |
Hauptzeit | 30,97* | 19,5 | Preis wird derzeit ermittelt |
Nebenzeit | 25,46* | 16,8 | Preis wird derzeit ermittelt |
* entspricht inkl. Ust. und 10 % Rabatt: Hauptzeit: 33,4480 ct/kWh und Nebenzeit: 27,4916 ct/kWh
Umstiegs-Rabatt auf bisherigen Tarif
- Bei Vertragsabschluss im Juni oder Juli wird für den Bestandskunden im Mai ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Ab Juni trägt der Stromkostenzuschuss (SKZ) für Landwirte zur Entlastung bei. Dieses Vorgehen vermeidet etwaige Probleme bei der gleichzeitigen Gewährung des SKZ und des Rabattes im Juni.
- Umstiegs-Rabatt erfolgt in Form einer Gutschrift
Rabatte für einjährige Bindung
10 Prozent für das erste Jahr bei Abschluss im Juni, Juli und August
Bei Einstieg im Juni, Juli bzw. August 2023 und einjähriger Bindung ergeben sich damit folgende Tarife:
Arbeitspreis netto Hauptzeit – 3. Quartal 2023 (1. Juli 2023 – 30. September 2023):
Arbeitspreis netto Hauptzeit – 3. Quartal 2023 (1. Juli 2023 – 30. September 2023):
- Hauptzeit: Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr: 17,54 ct/kWh
- Nebenzeit: Montag bis Freitag: 20 bis 8 Uhr und Samstag und Sonntag ganztägig: 15,13 ct/kWh
Beim Umstieg sind je nach Einzelfall folgende Informationen zu beachten
Umstieg bei „gekündigten“ Stromlieferverträgen:
Wenn ein L-Lastprofil und ein kommunikativer Smartmeter vorhanden sind, dann wird ein sofortiger Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif möglich sein. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, dann ist bei „gekündigten“ Stromlieferverträgen“ zuerst der Tarif „Optima Garant 12“ abzuschließen und erst bei einem kommunikativen Smartmeter und einem L-Profil auf den neuen Landwirtschaftstarif umzusteigen. Das bedeutet, dass ein Umstieg in den neuen Landwirtschaftstarif auch bei aufrechter Bindung in „Optima Garant 12“ möglich ist.
Beantragung/Aktivierung des Smartmeters:
Die Beantragung bzw. Kommunikativschaltung des Smartmeters ist möglich unter:
https://smartmeter.netz-noe.at/#/.
Beantragung/Aktivierung des L-Lastprofils:
Ein Wechsel auf das Lastprofil L kann beantragt werden unter:
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Lastprofilanderung-(1).aspx
Servicehotline der EVN für allfällige Fragen: 02236/200 201 20
Wo kann ich den Umstieg beantragen?
Ein Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif kann beantragt werden unter:
https://www.evn.at/home/Landwirtschaftstarif
Grundsätzlich ist dieses Modell mit den am Markt angebotenen Tarifen konkurrenzfähig. Die Detailbeurteilung ist einzelbetrieblich (besonders auch die Möglichkeit der Nutzung der günstigeren Nebenzeiten) durchzuführen.
Wenn ein L-Lastprofil und ein kommunikativer Smartmeter vorhanden sind, dann wird ein sofortiger Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif möglich sein. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, dann ist bei „gekündigten“ Stromlieferverträgen“ zuerst der Tarif „Optima Garant 12“ abzuschließen und erst bei einem kommunikativen Smartmeter und einem L-Profil auf den neuen Landwirtschaftstarif umzusteigen. Das bedeutet, dass ein Umstieg in den neuen Landwirtschaftstarif auch bei aufrechter Bindung in „Optima Garant 12“ möglich ist.
Beantragung/Aktivierung des Smartmeters:
Die Beantragung bzw. Kommunikativschaltung des Smartmeters ist möglich unter:
https://smartmeter.netz-noe.at/#/.
Beantragung/Aktivierung des L-Lastprofils:
Ein Wechsel auf das Lastprofil L kann beantragt werden unter:
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Lastprofilanderung-(1).aspx
Servicehotline der EVN für allfällige Fragen: 02236/200 201 20
Wo kann ich den Umstieg beantragen?
Ein Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif kann beantragt werden unter:
https://www.evn.at/home/Landwirtschaftstarif
Grundsätzlich ist dieses Modell mit den am Markt angebotenen Tarifen konkurrenzfähig. Die Detailbeurteilung ist einzelbetrieblich (besonders auch die Möglichkeit der Nutzung der günstigeren Nebenzeiten) durchzuführen.
Voraussetzungen für den Einstieg in den neuen Landwirtschaftstarif
- Betriebsnummer (LFIBS) muss vorhanden sein
- Smartmeter muss kommunikativ geschalten sein
- L-Lasttarif muss vorhanden sein (Ummeldung jederzeit möglich)
Wie setzt sich die Stromrechnung zusammen?
Die Stromrechnung setzt sich aus 3 Bereichen zusammen:
Der Netzpreis wird von der Aufsichtsbehörde E-Control per Verordnung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt und wird an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlt. Er ist in jedem Versorgungsgebiet unterschiedlich hoch. Der Netzpreis unterliegt nicht dem Wettbewerb und beträgt derzeit 6,0 bis 7,0 Cent pro kWh (o. Ust.). Hinzu kommen noch Steuern (Umsatzsteuer) und Abgaben (derzeit Elektrizitätsabgabe 0,1 Cent pro kWh, Erneuerbaren Förderpauschale bleibt auch heuer ausgesetzt).
- Energiepreis (= Arbeitspreis und Grundpauschale): ca. 60 – 70 Prozent der Stromrechnung
- Netzpreis: ca. 10 - 20 Prozent der Stromrechnung (derzeit in NÖ 6,0 – 7,0 Cent/kWh o. Ust.)
- Steuern und Abgaben: Rest auf 100 Prozent
Der Netzpreis wird von der Aufsichtsbehörde E-Control per Verordnung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt und wird an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlt. Er ist in jedem Versorgungsgebiet unterschiedlich hoch. Der Netzpreis unterliegt nicht dem Wettbewerb und beträgt derzeit 6,0 bis 7,0 Cent pro kWh (o. Ust.). Hinzu kommen noch Steuern (Umsatzsteuer) und Abgaben (derzeit Elektrizitätsabgabe 0,1 Cent pro kWh, Erneuerbaren Förderpauschale bleibt auch heuer ausgesetzt).