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15.09.2023 | von DI Herbert Haneder

Landwirte profitieren von maßgeschneidertem Landwirtschaftstarif der EVN

Seit Anfang Juli gibt es für die niederösterreichischen Landwirtinnen und Landwirte seitens der EVN einen eigenen, maßgeschneiderten Landwirtschaftstarif. Der Tarif „Mega Smart Float Natur“ berücksichtigt zwei Preiszonen und belohnt damit eine Verlagerung von starken Verbräuchen in die preisgünstigen Abendstunden und auf die Wochenenden.

Stromkostenzuschuss Stecker Geld AdobeStock 162299074 bht2000.jpg
Stromkostenzuschuss © stock.adobe.com

Ausgedehnte Niedertarif-Zeiten

Die EVN ist der Forderung von Landesrat Stephan Pernkopf und Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager nachgekommen und hat ein neues, der landwirtschaftlichen Produktion besser angepasstes Tarifmodell, entwickelt. Beim neuen Tarifmodell wird zwischen Haupt- und die Nebenzeiten unterschieden, die Nebenzeiten mit günstigerem Tarif werden dabei deutlich von 56 auf 108 Stunden pro Woche ausgedehnt. Diese Unterscheidung basiert auf unterschiedlichen Strompreisnotierungen und ermöglicht den Betrieben diese günstigen Zeiträume zu nutzen. „Viele Landwirte profitieren von den ausgedehnten Niedertarif-Zeiten, etwa bei der Bewässerung in der Nacht oder der Bewirtschaftung am Wochenende“, erläutert EVN Sprecher Stefan Zach und ergänzt: „Mehr als 1.600 Landwirtinnen und Landwirte haben dieses Angebot bereits angenommen“.

Zwei Preisniveaus - 3. Quartal 2023 (1. Juli 2023 - 30. September 2023)

Hauptzeit „Tagesstrom“ Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr; Bisher: 6 bis 22 Uhr 19,5 ct/kWh
Nebenzeit „Nachtstrom“ Montag bis Freitag 20 bis 8 Uhr; Bisher: 22 bis 6 Uhr 16,8 ct/kWh
Nebenzeit „Nachtstrom“ Samstag und Sonntag 0 bis 24 Uhr; Bisher: 22 bis 6 Uhr 16,8 ct/kWh
Arbeitspreis netto für das Quartal 3 (Juli, August, September); Grundpreis: 4 € pro Anlage / Monat; Die vorliegenden Preise verstehen sich exklusive der Netznutzung im Sinne der Verordnung der E-Control Kommission und ohne bestehende oder zukünftige gesetzliche Steuern, Förderbeiträge, Abgaben und Entgelte sowie Messentgelte.

Rahmenbedingung des neuen EVN Landwirtschaftstarifs

  • Für jedes Quartal wird ein neuer Preis berechnet. Die Preisfestsetzung erfolgt vier Wochen vor dem Lieferquartal als Durchschnitt der vergangenen 3 Monate. Das heißt, dass die Preise in jedem Quartal sich - je nach Marktentwicklung - nach oben oder unten bewegen werden.
  • Um den Tarif in Anspruch zu nehmen, sind einige Voraussetzungen notwendig: einerseits muss man als landwirtschaftlicher Gewerbebetrieb bei der EVN angemeldet sein (Lastprofil L) und die jeweilige Nummer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsinformationssystems (LFBIS) zur Hand haben. Anderseits braucht es einen intelligenten Stromzähler (sog. Smart Meter) mit den entsprechenden Einstellungen.

Abschluss und Wirksamkeit des neuen „Landwirtschaftstarifes“

Das neue Tarifmodell wird mit Abschluss des neuen Vertrages wirksam. Ein Abschluss ist seit dem 19. Juni 2023 möglich. Bei Abschluss im Juni kommen für die verbleibenden Tage im Juni noch die höheren Preise des 2. Quartals zur Anrechnung.

Preisverlauf – Arbeitspreis ohne Rabatt

2. Quartal bis 30. Juni 3. Quartal 1. Juli – 30. September 4. Quartal 1. Oktober – 31. Dezember
Hauptzeit 30,97* 19,5 Preis wird derzeit ermittelt
Nebenzeit 25,46* 16,8 Preis wird derzeit ermittelt
* entspricht inkl. Ust. und 10 % Rabatt: Hauptzeit: 33,4480 ct/kWh und Nebenzeit: 27,4916 ct/kWh

Umstiegs-Rabatt auf bisherigen Tarif

  • Bei Vertragsabschluss im Juni oder Juli wird für den Bestandskunden im Mai ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Ab Juni trägt der Stromkostenzuschuss (SKZ) für Landwirte zur Entlastung bei. Dieses Vorgehen vermeidet etwaige Probleme bei der gleichzeitigen Gewährung des SKZ und des Rabattes im Juni.
  • Umstiegs-Rabatt erfolgt in Form einer Gutschrift

Rabatte für einjährige Bindung

10 Prozent für das erste Jahr bei Abschluss im Juni, Juli und August
Bei Einstieg im Juni, Juli bzw. August 2023 und einjähriger Bindung ergeben sich damit folgende Tarife:

Arbeitspreis netto Hauptzeit – 3. Quartal 2023 (1. Juli 2023 – 30. September 2023):
  • Hauptzeit: Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr: 17,54 ct/kWh
  • Nebenzeit: Montag bis Freitag: 20 bis 8 Uhr und Samstag und Sonntag ganztägig: 15,13 ct/kWh

Beim Umstieg sind je nach Einzelfall folgende Informationen zu beachten

Umstieg bei „gekündigten“ Stromlieferverträgen:
Wenn ein L-Lastprofil und ein kommunikativer Smartmeter vorhanden sind, dann wird ein sofortiger Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif möglich sein. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, dann ist bei „gekündigten“ Stromlieferverträgen“ zuerst der Tarif „Optima Garant 12“ abzuschließen und erst bei einem kommunikativen Smartmeter und einem L-Profil auf den neuen Landwirtschaftstarif umzusteigen. Das bedeutet, dass ein Umstieg in den neuen Landwirtschaftstarif auch bei aufrechter Bindung in „Optima Garant 12“ möglich ist.

Beantragung/Aktivierung des Smartmeters:
Die Beantragung bzw. Kommunikativschaltung des Smartmeters ist möglich unter:
https://smartmeter.netz-noe.at/#/.

Beantragung/Aktivierung des L-Lastprofils:
Ein Wechsel auf das Lastprofil L kann beantragt werden unter:
https://www.netz-noe.at/Netz-Niederosterreich/Service/Lastprofilanderung-(1).aspx

Servicehotline der EVN für allfällige Fragen: 02236/200 201 20

Wo kann ich den Umstieg beantragen?
Ein Umstieg auf den neuen Landwirtschaftstarif kann beantragt werden unter:
https://www.evn.at/home/Landwirtschaftstarif

Grundsätzlich ist dieses Modell mit den am Markt angebotenen Tarifen konkurrenzfähig. Die Detailbeurteilung ist einzelbetrieblich (besonders auch die Möglichkeit der Nutzung der günstigeren Nebenzeiten) durchzuführen.

Voraussetzungen für den Einstieg in den neuen Landwirtschaftstarif

  • Betriebsnummer (LFIBS) muss vorhanden sein
  • Smartmeter muss kommunikativ geschalten sein
  • L-Lasttarif muss vorhanden sein (Ummeldung jederzeit möglich)

Wie setzt sich die Stromrechnung zusammen?

Die Stromrechnung setzt sich aus 3 Bereichen zusammen:
  •  Energiepreis (= Arbeitspreis und Grundpauschale): ca. 60 – 70 Prozent der Stromrechnung
  • Netzpreis: ca. 10 - 20 Prozent der Stromrechnung (derzeit in NÖ 6,0 – 7,0 Cent/kWh o. Ust.)
  • Steuern und Abgaben: Rest auf 100 Prozent
Ausschließlich der Energiepreis unterliegt dem Wettbewerb. Er setzt sich aus einem Arbeitspreis in Cent pro kWh und einer Grundpauschale in Euro/Monat oder Euro/Jahr zusammen. Er ist der Preis, der an den jeweiligen Stromlieferanten bezahlt wird.

Der Netzpreis wird von der Aufsichtsbehörde E-Control per Verordnung unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten festgelegt und wird an den jeweiligen Netzbetreiber bezahlt. Er ist in jedem Versorgungsgebiet unterschiedlich hoch. Der Netzpreis unterliegt nicht dem Wettbewerb und beträgt derzeit 6,0 bis 7,0 Cent pro kWh (o. Ust.). Hinzu kommen noch Steuern (Umsatzsteuer) und Abgaben (derzeit Elektrizitätsabgabe 0,1 Cent pro kWh, Erneuerbaren Förderpauschale bleibt auch heuer ausgesetzt).

Links zum Thema

  • Hier geht´s zum Landwirtschaftstarif "Mega Smart Float Natur"
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    DI Herbert Haneder, ABL
    herbert.haneder@lk-noe.at
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