Landwirtschaftskammer NÖ fordert schon längst klare Kennzeichnung von Honig
In Österreich ist die Kennzeichnung des Ursprungslandes von Honig in der Honigverordnung geregelt. Hat der Honig aber seinen Ursprung in einem EU-Mitgliedstaat und Drittland, so reicht die Angabe von „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Für Konsumenten ist eine nachvollziehbare Herkunft des Honigs damit aber unmöglich. Im Rahmen der heutigen Agrarministerratssitzung der EU wurde initiiert von Spanien und Frankreich genau dieser Missstand diskutiert.
„Die Landwirtschaftskammer NÖ begrüßt solche Vorschläge, schließlich ist die lückenlose und klare Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel eine der zentralen Forderungen des Zukunftsplanes 2020-2025 der Landwirtschaftskammer NÖ“, so Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ. Als Interessenvertretung für die heimischen Imker appelliert daher die Landwirtschaftskammer an das zuständige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, den Vorschlag rechtlich zu prüfen und die Honigverordnung rasch zu überarbeiten. Als Vorbild könnte etwa Frankreich dienen, die bereits einen Vorschlag zur strengeren Regelung auf nationaler Ebene ausgearbeitet haben. Auch hinsichtlich des heimischen Selbstversorgungsgrades bei Honig (rund 50%) und den hohen jährlichen Importzahlen von zuletzt 8.044 Tonnen ist hier dringend Handlungsbedarf zur Sicherheit der österreichischen Konsumenten gegeben.