Meisterausbildung in den Berufen der Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaft- und Forstwirtschaft ist heutzutage ein hartes Business und um erfolgreich zu sein, braucht es die beste Ausbildung. Deshalb setzen immer mehr auf die Meisterausbildung und auf die damit verbundenen Vorteile. Die Meisterausbildung ist die höchste Ausbildungsstufe für Praktiker in der Landwirtschaft. Keine Ausbildungsstufe – weder im vorgelagerten Bereich noch an den Universitäten – ist so stark an die Erfordernisse und das Praxiswissen für die Betriebsführung ausgerichtet.
Landwirtschaftliche MeisterInnen wollen nicht nur fachlich Top ausgebildet werden, sondern im Rahmen der Erstellung ihrer Meisterarbeit auch erlernen, welche strategischen Entwicklungsschritte für ihren Betrieb am geeignetsten sind. Dazu braucht es betriebszweigspezifische Auswertungen von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen. Seit zwei Jahren wird dabei auch die Unterstützung erfahrener Beratungskräfte der Landwirtschaftskammer in Sachen Buchhaltung angeboten.
Meisterbrief bringt Vorteile
Das Ausbildungsmodell mit allgemeinen Modulen, Fach- und Unternehmermodulen konfrontiert die Meisterkandidaten mit den aktuellen Fragen einer künftigen Betriebsführung. Auch innovative Prozesse und strategische Planungsansätze können so in die Betriebsführung einfließen. Meisterkandidaten begegnen in der 3 jährigen Ausbildungszeit fachlich hochwertige Top-Referentinnen und Referenten und können so entsprechend profitieren. Sie reifen zu UnternehmerInnen heran und werden motiviert, Verantwortung für Natur, Besitz, Umwelt und die Ländliche Entwicklung zu übernehmen. Jede Meisterin und jeder Meister erstellt im Rahmen ihrer beziehungsweise seiner Ausbildung eine Meisterarbeit. Ausgehend von der Analyse des eigenen Betriebes und der Bewertung der betrieblichen Kennzahlen werden Ideen für eine aktive Weiterentwicklung des Betriebes entworfen und deren Umsetzung geplant. Dabei können die Teilnehmenden Bestehendes überdenken und so aktiv ihren Betrieb weiterentwickeln. Zusätzlich zur Vermittlung der fachlichen Kompetenzen werden auch strategisches Denken, Führungsfähigkeiten, Kommunikation sowie Innovationsgeist gefördert.
Dank der erworbenen unternehmerischen Skills können gut ausgebildete MeisterInnen auf Veränderungen am Markt rechtzeitig reagieren und sind auch in der Lage, neue Wertschöpfungspotentiale zu erschließen. Im Programm der Ländlichen Entwicklung 2014-2020 beträgt der Zuschlag bei der Existenzgründungsbeihilfe beim Nachweis einer Meisterausbildung 4.000 €.
Die österreichweit abgestimmte Form der modularen Meisterausbildung ermöglicht es, in drei Ausbildungswintern zum Meisterabschluss zu gelangen. In NÖ werden die Module an den Schulstandorten sowie in der Bildungswerkstatt Mold angeboten.
Die NÖ Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle organisiert im Kurswinter 2018/2019 wieder Module der Meisterausbildung in folgenden landw. Berufen: Landwirtschaft, Weinbau und Kellerwirtschaft, Gartenbau, Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Bienenwirtschaft und in Forstwirtschaft.
Die österreichweit abgestimmte Form der modularen Meisterausbildung ermöglicht es, in drei Ausbildungswintern zum Meisterabschluss zu gelangen. In NÖ werden die Module an den Schulstandorten sowie in der Bildungswerkstatt Mold angeboten.
Die NÖ Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle organisiert im Kurswinter 2018/2019 wieder Module der Meisterausbildung in folgenden landw. Berufen: Landwirtschaft, Weinbau und Kellerwirtschaft, Gartenbau, Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Bienenwirtschaft und in Forstwirtschaft.
Die Meisterausbildung
- bietet
- Stärkung der unternehmerischen Kompetenz
- intensive Beschäftigung mit dem eigenen Betrieb und dessen Potenziale
- bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und einen höheren Lohn bei unselbstständiger Tätigkeit
- befähigt
- zur erfolgreichen Betriebsführung
- zum zukunftsorientierten Handeln im Einklang mit Betrieb und Familie
- zur Führungskraft in land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- berechtigt
- zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer- und Ausbilderprüfung
- zum Ersatz des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- zum Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe
- zum Bezug des Meisterlohnes bei unselbständiger Tätigkeit