Nachweis über eigenständige Betriebsgebäude
Laut Sonderrichtlinie müssen eigenständige Betriebsgebäude zur Verfügung stehen, welche sich
nicht in Verband mit einem anderen Betrieb befinden (zB eigene Grundstücksnummer, eigene
Anschlüsse).
Befinden sich die Gebäude im Eigentum, ist beispielsweise ein Kauf- oder ein Übergabevertrag
vorzulegen. Befinden sich die Gebäude nicht im Eigentum des Förderwerbers, ist ein Pachtvertrag
vorzulegen. Dieser muss mind. 5 Jahre ab Niederlassung oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
sein. Mündliche Vereinbarungen sind nicht ausreichend.
nicht in Verband mit einem anderen Betrieb befinden (zB eigene Grundstücksnummer, eigene
Anschlüsse).
Befinden sich die Gebäude im Eigentum, ist beispielsweise ein Kauf- oder ein Übergabevertrag
vorzulegen. Befinden sich die Gebäude nicht im Eigentum des Förderwerbers, ist ein Pachtvertrag
vorzulegen. Dieser muss mind. 5 Jahre ab Niederlassung oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen
sein. Mündliche Vereinbarungen sind nicht ausreichend.