Bio-Neueinstieg wird wieder aus ÖPUL-Mitteln gefördert
Keine (mehrjährige) Verpflichtung
Die Beantragung dieses Zuschlags begründet aber keine (mehrjährige) Verpflichtung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise. Der Zuschlag ist im Zuge des Mehrfachantrages bis spätestens 31. Dezember 2026 für das Jahr 2027 zu beantragen und wird für die restliche ÖPUL-Laufzeit gewährt. Eine Beantragung wird aus derzeitiger Sicht auch für das Jahr 2028 möglich sein.
Was müssen interessierte Betriebe tun?
Interessierte Betriebe schließen einen Biokontrollvertrag bis spätestens 31. Dezember ab. Ein aufrechter Biokontrollvertrag vom 1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres ist Voraussetzung für den Bezug des Biozuschlags auf die UBB-Prämie. Die Biokontrolle ist laut EU-Bio-Verordnung an private Firmen ausgelagert, die im Auftrag der Biokontrollbehörde tätig sind.
Firmen für Biokontrollverträge
- ABG - Austria Bio Garantie, Tel.-Nr.: +43 2262 672212, bio-garantie.at
- BIOS - Biokontrollservice Österreich, Tel.-Nr.: +43 7587 7178, bios-kontrolle.at
- LACON GmbH, Tel.-Nr.: +43 7289 40977, lacon-institut.at
- SGS Austria Controll-Co GmbH, Tel.-Nr.: +43 1 51225670, sgs-kontrolle.at
- LKV - Zertifizierungsstelle LKV Austria, Tel.-Nr.: +43 5 06902 3130, lkv.at
Kontrollvertrag vor Getreideernte abschließen
Für eine möglichst kurze Umstellungszeit sollten Bioneueinsteiger:innen den Biokontrollvertrag bereits vor Beginn der Getreideernte abschließen. Damit ist sichergestellt, dass sie die Ernten 2027 und 2028 als Umstellungsware zu voraussichtlich besseren Erzeugerpreisen vermarkten können. Die Getreideernte 2029 ist dann die erste Ernte, die als Biospeiseware vermarktet werden kann. In der Tierhaltung beträgt die Umstellungszeit bei gesamtbetrieblicher Umstellung in der Regel zwei Jahre ab Abschluss des Kontrollvertrags.
Was ändert sich mit Biokontrollvertrag?
Ab Abschluss des Biokontrollvertrages muss der Betrieb Bio-Auflagen einhalten. In einem ersten Schritt darf er am Betrieb nur mehr biotaugliche Betriebsmittel lagern und einsetzen. Das betrifft beispielsweise Dünger, Pflanzenschutzmittel, Saatgut und Futtermittel. Im Zuge der Erstkontrolle und in den folgenden jährlichen Betriebskontrollen prüft die Bio-Kontrollstelle, ob die Bioauflagen eingehalten werden.
Beratungsangebot der BBK und der LK NÖ
Für grundlegende Fragen zum Bio-Umstieg stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater Ihrer BBK zur Verfügung. Für weitergehende Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Betriebsorganisation und Fragen zur Produktionstechnik stehen Ihnen die Fachexpert:innen der LK NÖ zur Verfügung:
- Ackerbau: Martin Fischl, Tel.-Nr.: +43 664 60 259 22112
- Tierhaltung: Anna Eckl, Tel.-Nr.: +43 664 60 259 23207
- Weinbau: Victoria Loimer, Tel.-Nr.: +43 5 0259 22202