Was bei den Weideaufzeichnungen zu beachten ist
Tierwohl-Weide
Tagesaktuell aufzuzeichnen sind:
Weidet eine Tiergruppe in einem bestimmten Zeitraum ohne Unterbrechung auf mehreren Feldstücken, kann dies zusammengefasst werden und muss nicht mehr für jedes einzelne Feldstück extra aufgezeichnet werden. Wenn alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, reicht der Vermerk „alle Tiere der Kategorie“. Man muss nicht die exakte Tieranzahl aufgezeichnen. Dies vereinfacht die Aufzeichnungen bezüglich Zu- und Verkaufs oder dem Hinein- oder Herauswachsen von Tieren in bzw. aus der Kategorie.
Geburten von Schafen und Ziegen im Stall muss man nicht einzeltierbezogen aufzeichnen. Es muss die Anzahl der bevorstehenden Geburten und der Tage im Stall dokumentiert werden. Die geforderten 120 bzw. 150 Weidetage sind jedenfalls einzuhalten.
Beanstandungen bei Vorort-Kontrollen 2025
Bei Vorortkontrollen der AMA wurden Mängel festgestellt:
- Tierkategorie/-gruppe,
- der Weideort, zum Beispiel Feldstücke am Heimbetrieb, Fremdweiden oder Almen,
- Beginn und Ende des Weidezeitraums je Weideort
- tagesaktuell die tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie zum Beispiel Krankheit, Geburt Witterungsextreme.
Weidet eine Tiergruppe in einem bestimmten Zeitraum ohne Unterbrechung auf mehreren Feldstücken, kann dies zusammengefasst werden und muss nicht mehr für jedes einzelne Feldstück extra aufgezeichnet werden. Wenn alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, reicht der Vermerk „alle Tiere der Kategorie“. Man muss nicht die exakte Tieranzahl aufgezeichnen. Dies vereinfacht die Aufzeichnungen bezüglich Zu- und Verkaufs oder dem Hinein- oder Herauswachsen von Tieren in bzw. aus der Kategorie.
Geburten von Schafen und Ziegen im Stall muss man nicht einzeltierbezogen aufzeichnen. Es muss die Anzahl der bevorstehenden Geburten und der Tage im Stall dokumentiert werden. Die geforderten 120 bzw. 150 Weidetage sind jedenfalls einzuhalten.
Beanstandungen bei Vorort-Kontrollen 2025
Bei Vorortkontrollen der AMA wurden Mängel festgestellt:
- Keine bzw. unzureichende Weidedokumentationen
- Weidedauer von 120 beziehungsweise 150 Weidetage nicht eingehalten
- Keine bzw. unzureichende Weidemöglichkeit, d.h. zu wenig Weideflächen – der Grundfutterbedarf kann nicht während der gesamten Weidedauer überwiegend über die Beweidung abgedeckt werden.
- Beantragte Tiere nicht mehr am Betrieb – Pferde, Schafe, Ziegen
- Weideunterbrechnungen wurden nicht dokumentiert
- Irrtümlich beantragte Ohrmarken bei Schafen und Ziegen
Bio – Weideaufzeichnungen
Für Biobetriebe, welche biozertifizierte Rinder, Schafe, Ziegen oder Equiden halten, ergeben sich aus der EU Bio Verordnung 2018/848 hinsichtlich Weide folgende Verpflichtungen: Anders als bei Tierwohl Weide muss keine Mindestanzahl an Weidetagen erreicht werden, sondern es gilt generell die Weidesaison vom 1. April bis 31. Oktober. In diesem Zeitraum ist Weidegang immer dann zu gewähren, wenn Bodenzustand, Witterung und jahreszeitliche Bedingungen es erlauben. Muss aus einem dieser Gründe vorübergehend auf den Weidegang verzichtet werden, so ist dies zu dokumentieren.
Ebenfalls vorübergehend können einzelne Tiere von der Weideverpflichtung ausgenommen werden, wenn veterinärmedizinische Gründe, Routinemaßnahmen oder Verkaufsvorbereitung dies bedingen. In jedem dieser Fälle bedarf es einer einzeltierbezogenen und tagesaktuellen Dokumentation.
Jungtiere:
Jungtiere:
- Während der Mindesttränkephase (Kälber: 90 Tage, Lämmer und Kitze: 45 Tage) sind Jungtiere von der Weideverpflichtung ausgenommen, ohne dass gesonderte Aufzeichnungen erforderlich sind.
- Wird die Tränkephase betriebsindividuell verlängert, verlängert sich auch die Ausnahme von der Weideverpflichtung. Zwar braucht es in diesem Fall keine schriftliche Dokumentation, jedoch bei der Vorortkontrolle eine nachvollziehbare Argumentation.
- Soll für die Umstellungsfütterungsphase eine weitere Einschränkung des Weidegangs (bis zu max. 4 Wochen) geltend gemacht werden, bedarf es einer einzeltierbezogenen Dokumentation.