Neues Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz nun österreichweit gültig
Die Hintergründe
Im März 2024 wurde im Nationalrat das neue land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) mit der notwendigen Zweitdrittelmehrheit beschlossen und mit 18. April 2024 erfolgte die Kundmachung des Gesetzes.
Zum ersten Mal österreichweit einheitliche Spielregeln
Es ist das erste Mal, dass die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft für ganz Österreich einheitlich und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) als zuständiges Ministerium vollzogen wird. Bisher war verfassungsrechtlich ein Bundes-Grundsatzgesetz und neun Ausführungsgesetze der Länder für diese Rechtsmaterie nötig, was Spielraum für teilweise abweichende Sonderregelungen ermöglichte. Nun wird alles in einem Bundesgesetz bundesweit einheitlich geregelt. Wie schon bisher umfasst das LFBAG alle Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung. Es beinhaltet die Spielregeln über die Lehre, über die Facharbeiterausbildung bis hin zur höchsten Qualifikation, der Meisterausbildung in den nun 16 land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen.
Meistertitel in offiziellen Dokumenten eintragungsfähig
In den gewerblichen Berufen schon seit 2020 möglich, ist es ab sofort auch für alle Meisterinnen und Meister der land- und forstwirtschaftlichen Berufe möglich den Meistertitel Mst. bzw. Mst.in offiziell in amtliche Dokumente (zB Reisepass, Personalausweis, Führerschein) eintragen zu lassen. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Fairness gegenüber anderen Ausbildungswegen.
Entfall der Meisterprüfungsgebühren
Auch die Prüfungsgebühren für die Meisterprüfung werden rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 kostenfrei gestellt. Somit sind auch hier die angehenden Meisterinnen und Meister der land- und forstwirtschaftlichen Berufe denen der gewerblichen Berufe gleichgestellt.
Das LFBAG 2024 beinhaltet insgesamt 16 Lehrberufe.
Neuer Lehrberuf "Berufsjagd"
Der Lehrberuf „Berufsjagdwirtschaft“ wurde auf langjährigen und vielfachen Wunsch die in das LFBAG aufgenommen. Damit soll die Bedeutung der Jagdwirtschaft in Verbindung mit der Land- und Forstwirtschaft hervorgehoben werden. Es sind aber noch Abstimmungen bei Lehr- und Prüfungsinhalten notwendig, da die Berufsjagdwirtschaft bislang nicht im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung lag, sondern durch die einzelnen Jagdgesetze der Länder geregelt ist.
Schwerpunkt auf biologische Produktionsweise
Ein Schwerpunkt der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung war und wird nun verstärkt die biologische Produktionsweise sein. Darauf wurde in der Beschlussfassung des LFBAG vermehrt Augenmerk gelegt. Jedoch soll weiterhin eine allumfassende Ausbildung gewährleistet werden, die sämtliche Produktionsbereiche umfasst.
Das neue LFBAG schafft die Voraussetzung, um die hohe Qualität der land- und forstwirtschaftlichen Ausbildung sicherzustellen und die Anforderungen der Gesellschaft an die land- und forstwirtschaftlichen Berufe im höchsten Maße zu erfüllen.