NÖ Landwirtschaftskammerwahl am 1. März 2020
Die Mitglieder der Vollversammlung der Landes-Landwirtschaftskammer und der Bezirksbauernkammern werden alle fünf Jahre neu gewählt. Zu vergeben sind 36 Mandate auf Landesebene und 743 Mandate in den 21 Bezirksbauernkammern. Die Wahlbeteiligung bei der LK-Wahl 2015 lag bei 59,03 Prozent. Zur Landwirtschaftskammerwahl 2020 treten vier Listen an: Neben dem Niederösterreichischen Bauernbund – der stärksten Kraft im Bauernparlament – stellen sich die Freiheitliche Bauernschaft, die SPÖ-Bauern und der Österreichische Unabhängige Bauernverband der Wahl. Für den Einzug in die Kammervertretung sind vier Prozent der landesweit abgegebenen gültigen Stimmen notwendig, bisher waren es fünf Prozent.
Wahlvorgang und Wahlort
Die eigentliche Wahl, die ortsüblich kundgemacht wurde, erfolgt in einem von den Gemeinden festgelegten Wahllokal zu einer festgesetzten Wahlzeit. Der zu verwendende amtliche Stimmzettel ist für die Wahlen in die Landes-Landwirtschaftskammer in grüner und für die Wahl in die Bezirksbauernkammern in weißer Farbe gehalten. Der Wahlort ist abhängig vom Hauptwohnsitz bzw. dem Sitz des Betriebes der Wahlberechtigten – jedenfalls aber auch bei regional verstreutem Grundbesitz, ist jeder Wähler nur in einer einzigen Gemeinde wahlberechtigt.
Wahl am Postweg - Briefwahl
Wahlberechtigte, die am 1. März voraussichtlich ortsabwesend sind oder aus gesundheitlichen Gründen oder sonstigen Gründen den Weg ins Wahllokal nicht bestreiten können, sind zur Wahl am Postweg berechtigt. Die Briefwahlunterlage kann von 21. Februar 2020 bis 26. Februar 2020 bei der Gemeinde schriftlich (z.B.: E-Mail), mittels Antrag, oder bis 28. Februar 2020, 12 Uhr bei der Gemeinde persönlich, unter Angabe eines Verhinderungsgrunds (Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe) beantragt werden. Nähere Informationen dazu gibt es in beigefügter Anleitung.
Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt den Vertretungsanspruch der Kammer. Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich ruft alle Bäuerinnen und Bauern auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.