Prüfnummer in dringenden Fällen
Derzeit können keine Weinproben – auch nicht über den Post- und Versandweg – angenommen werden!
Das BAWB prüft zur Zeit Möglichkeiten, einen zumindest eingeschränkten Analyse- und Verkostungsbetrieb wieder aufnehmen zu können. In dringenden Fällen können Qualitätsweine auch ohne Prüfnummernverfahren in Verkehr gesetzt werden, wenn dieses Verfahren später nachgeholt wird. Das betrifft Fälle, in denen eine Verzögerung der Prüfnummern-Erteilung einen unabwendbaren wirtschaftlichen Schaden für den Antragsteller nach sich ziehen würde.
Das BAWB prüft zur Zeit Möglichkeiten, einen zumindest eingeschränkten Analyse- und Verkostungsbetrieb wieder aufnehmen zu können. In dringenden Fällen können Qualitätsweine auch ohne Prüfnummernverfahren in Verkehr gesetzt werden, wenn dieses Verfahren später nachgeholt wird. Das betrifft Fälle, in denen eine Verzögerung der Prüfnummern-Erteilung einen unabwendbaren wirtschaftlichen Schaden für den Antragsteller nach sich ziehen würde.
Die Prüfnummer kann zur Zeit nur Online beantragt werden und ist wie gehabt auf dem Etikett anzugeben! Zusätzlich muss die Bundeskellereiinspektion über Art und Menge des so in Verkehr gebrachten Weins formlos aber unverzüglich informiert werden. Eine nachträgliche Prüfnummerneinreichung ist dann verpflichtend.
Die Betriebe werden dringend aufgefordert, hier solidarisch zu handeln und keinen Missbrauch bei dieser Hilfsmaßnahme zu betreiben. Es werden mit dieser Vorgehensweise die Interessen der Weinbranche genauso wie der MitarbeiterInnen-Schutz und die Vorgaben zum allgemeinen Seuchenschutz berücksichtigt.