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15.06.2023 | von Dipl.-Ing. agr. Sandra Pfuner, ABL

Qplus Rind: Einstieg und Änderungen jederzeit möglich

Die Fördermaßnahme Qplus Rind wurde bis 2025 verlängert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kälber- und Rindermast sowie Mutterkuhhaltung unter hohen Tierwohlstandards zu unterstützen. Besonders Betriebe mit der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Stallhaltung Rinder" profitieren von der Verlängerung.

Qplus Rind: Einstieg und Änderungen  jederzeit möglich.jpg
Betriebe, die die ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Stallhaltung Rinder" für weibliche Rinder für das Antragsjahr 2024 beantragen wollen, müssen bis Ende 2023 die Maßnahme im MFA anmelden und bis 8. September die Teilnahme am Qplus Rind bei der Erzeugergemeinschaft Salzburger Rind beantragen. © Gruber
Der Geltungsbereich der Sonderrichtlinie zur Förderung der Qualitätsverbesserung in der Rinderhaltung wurde bis 2025 ausgeweitet. Besonders Betriebe mit der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Stallhaltung Rinder" profitieren von der Verlängerung.

Die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft dient der Stärkung einer auf Qualitätsparameter ausgerichteten Kälbermast, Rindermast und Mutterkuhhaltung. Diese Sonderrichtlinie stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Förderungen an landwirtschaftliche Betriebe dar, die sich im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Moduls Qplus Rind der Erzeugung von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch unter Berücksichtigung der Tiergesundheit widmen.

Das Modul Qplus Rind wurde mit Wirksamkeitsbeginn 2021 überarbeitet. Neue zusätzliche Schwerpunkte sind Tiergesundheit, Rückmeldungen der Schlacht- und Fleischbeschaudaten (SFU-Daten) und der Einbau der Kälbermast. Die Aufrechterhaltung der Rindfleischproduktion im Rahmen der Kälber- und Rindermast sowie der Mutterkuhhaltung aus heimischer Landwirtschaft trägt nicht nur zu einer entsprechenden Einkommenssicherung bei, sondern generiert auch Wertschöpfung im nachgelagerten Verarbeitungsbereich und ist ein wesentlicher Beitrag, um Schlachttiertransporte zu reduzieren und für mehr Tierwohl zu sorgen.

Regionale Kälbermast attraktiver machen

Die Erhöhung des Tierwohls gilt in besonderem Maße für die Kalbfleischproduktion. Hier soll die Bedarfsdeckung an Kalbfleisch aus regionaler Produktion erhöht werden. Besonders die Verwendung der Milchrasse-Kälber zur Mast beziehungsweise Produktion von Kalbfleisch soll gefördert werden. Der Aufbau einer "inländischen Kalbfleischproduktion mit Qualitätsmarkenprogrammen und Absatz in Gastronomie sowie Gemeinschaftseinrichtungen" wird angestrebt.
Ein wichtiger Nebeneffekt dabei ist die Reduzierung von Kälbertransporten über längere Strecken und damit ein Beitrag zum hohen Tierschutzstandard in Österreich. Zusätzlich werden durch geringere Transporte auch klimarelevante Aspekte berücksichtigt.

Nach Abschluss des ersten Antragsjahres 2021 zeigen sich eine gute Annahme des Programms und positive Erfahrungen, sodass diese Fördermaßnahme bis 2025 verlängert wird. Der Bund und die betroffenen Länder beteiligen sich finanziell an dieser Maßnahme. Der Bund stellt Mittel in Höhe von maximal 3,5 Mio. Euro pro Jahr bereit. Bei der Abwicklung dieser Förderungsmaßnahme ist die Agrarmarkt Austria (AMA) bewilligende Stelle und Zahlstelle im Namen und auf Rechnung des Landwirtschaftsministeriums.

Die Details der Förderungsmaßnahme sind der Sonderrichtlinie unter https://shorturl.at/cZ126 zu entnehmen.
Am Programm Qplus Rind können AMA-Gütesiegel-Betriebe und Biobetriebe teilnehmen.
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© Kronreif

Qplus Rind rechtzeitig beantragen

Betriebe, die die ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Stallhaltung Rinder" für weibliche Rinder für das Antragsjahr 2024 beantragen wollen, müssen bis Ende des Jahres 2023 die Maßnahme im MFA anmelden und bis zum 8. September 2023 die Teilnahme am Qplus-Rind-Programm bei den EZGen in den Bundesländern beantragen. Die Teilnahme am Qplus-Rind-Programm ist Voraussetzung für die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Stallhaltung Rinder".

Die Erzeugergemeinschaften der Bundesländer sind Abwicklungsstelle für das Qplus-Rind-Programm. Dort können die entsprechenden Formulare und Anträge eingereicht werden. Für Salzburg bitte diesbezüglich um Kontaktaufnahme mit der EZG Salzburger Rind in Maishofen (Kontaktdaten: Mayerhoferstraße 12, 5751 Maishofen, Tel. 06542/68229-13). Die benötigten Daten werden bei der Abwicklungsstelle gesammelt und aufbereitet. Daraus ergibt sich ein Leistungsbericht, der den teilnehmenden Landwirten zur Verfügung gestellt wird und als Beratungsgrundlage für die Betreuung durch die EZGen in den Bundesländern dient.

Auswertung und Förderung als Benefit

Die Auswertung der betrieblichen Leistungsdaten erfolgt über EDV-Schnittstellen, sodass sich der Aufwand für den teilnehmenden Betrieb minimiert. Der betriebsindividuelle Leistungsbericht wird regelmäßig gemeinsam mit dem zugeteilten Betreuer vor Ort am Betrieb besprochen und bei Bedarf durch einen Maßnahmenplan ergänzt. Die Höhe des Förderbetrags ist die Nettoteilnahmegebühr zu 100%. Dazu kommt die De-minimis-Beihilfe.
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© Salzburger Bauer

Teilnahmegebühr

Der Landwirt als Programmteilnehmer zahlt eine Teilnahmegebühr, die sich wie hier dargestellt zusammensetzt. Erfolgt eine Vermarktung, bei der keine Datenschnittstelle genutzt werden kann, müssen die benötigten Daten vom Landwirt an die EZG geliefert werden. Die Vorschreibung der Teilnahmegebühr wird von der Abwicklungsstelle ausgestellt. Die Förderauszahlung erfolgt durch die AMA ca. zur Jahresmitte. Die Höhe des Förderbetrags ist die Nettoteilnahmegebühr zu 100%. Dazu kommt die De-minimis-Beihilfe.
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© Salzburger Bauer

De-minimis Beihilfe, gestaffelt nach Betriebsgröße

"Vermarktete Stück Rindermast" sind definiert als vermarktete Schlachtkälber, Jungrinder, Jungstiere, Ochsen und Kalbinnen, für die in der Rinderdatenbank entsprechende Schlachtmeldungen vorliegen. Es gilt das Datum der Schlachtmeldung. Die „Anzahl Mutterkühe“ ist der durchschnittliche Kuhbestand vom 1. Jänner bis 31. Dezember jedes Förderjahres.
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© Salzburger Bauer

Beispiel: Betrieb mit fünf vermarkteten Jungrindern im Jahr

Im Beispiel verbleiben 910 Euro beim Landwirt durch die Teilnahme an Qplus Rind im Vermarktungsjahr. Hinweis: Betriebe, die ab fünf Stück "leichte Vollmilchkälber" im Jahr vermarkten, erzielen den gleichen Betrag wie im Beispiel mit den Jungrindern bei Teilnahme an Qplus Rind!
Die Gewährung der Förderung erfolgt unter der Voraussetzung der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013. Ist die beantragte Förderung höher als die Differenz zwischen dem erlaubten Höchstbetrag (20.000 Euro) und den in den letzten zwei Steuerjahren und dem laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Förderungen, ist eine teilweise Gewährung der Förderung zulässig. Die "Beihilfe zur Schlachtung von Exportkälbern zur Verhinderung von Langstreckentransporten" des Landes Salzburg fällt auch unter die De-minimis-Bestimmungen!

Voraussetzung für die Teilnahme

Am Programm Qplus Rind können AMA-Gütesiegel-Betriebe und Biobetriebe teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzung ist eine Mindestbetriebsgröße von fünf vermarkteten Mastrindern und/oder fünf Mutterkühen. Die Teilnahme an Qplus Rind erfordert das Erreichen gewisser Kennzahlen, die sich auf die Schlachtrinderkategorien Jungstier, Ochse, Kalbin, Jungrind und Kalb sowie auf Einsteller und gehaltene Mutterkühe im Jahresdurchschnitt beziehen.

Mit Hilfe der betrieblichen Leistungsdaten wird zweimal jährlich ein Leistungsbericht erstellt und bei Bedarf können Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisse gesetzt werden. 

Zielwerte

Mit Hilfe der betrieblichen Leistungsdaten wird zweimal jährlich ein Leistungsbericht erstellt und bei Bedarf können Maßnahmen zur Verbesserung der Ergebnisse gesetzt werden.
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© Arge Rind

Musterauswertung

Auf Basis der betrieblichen Leistungsdaten wird zweimal jährlich ein Leistungsbericht erstellt. Anhand der ausgewerteten Daten können Schwachpunkte und Verbesserungspotenziale am Betrieb aufgezeigt werden (siehe Auszug Musterauswertung).
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© Arge Rind
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