Qualifikationsnachweis
Mindestqualifikation
- Eine fünfjährige Berufserfahrung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ist als
Mindestanforderung für die Investitionsförderung ausreichend. Diese muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen. Als Nachweis kann ein Pachtvertrag,
Bewirtschaftungsvertrag, Versicherungsdatenauszug (SVB), INVEKOS/MFA oder ein
Meldezettel inkl. Bestätigung des bisherigen Bewirtschafters vorgelegt werden.
- Alternativ zur 5-jährigen Berufserfahrung wird eine geeignete Qualifikation (mind.
Facharbeiter) anerkannt. Die Ausbildungsbestätigung kann, im Gegensatz zur 5-jährigen
Berufserfahrung, binnen zwei Jahren nachgereicht werden.
Mindestanforderung für die Investitionsförderung ausreichend. Diese muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen. Als Nachweis kann ein Pachtvertrag,
Bewirtschaftungsvertrag, Versicherungsdatenauszug (SVB), INVEKOS/MFA oder ein
Meldezettel inkl. Bestätigung des bisherigen Bewirtschafters vorgelegt werden.
- Alternativ zur 5-jährigen Berufserfahrung wird eine geeignete Qualifikation (mind.
Facharbeiter) anerkannt. Die Ausbildungsbestätigung kann, im Gegensatz zur 5-jährigen
Berufserfahrung, binnen zwei Jahren nachgereicht werden.
Auswahlverfahren
Im Auswahlverfahren werden Ausbildungen im landwirtschaftlichen Bereich ab dem Facharbeiter mit höheren Punkten honoriert. Für die Auswahl muss der Qualifikationsnachweis bereits vorliegen und kann nicht nachgebracht werden.
Junglandwirtezuschlag
Dieser Zuschlag kann nur Förderwerbern gewährt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine geeignete Facharbeiterausbildung oder eine entsprechende höhere Ausbildung verfügen.