Qualifikationsnachweis
Ein Nachweis über die Qualifikation im landwirtschaftlichen Bereich (zB Facharbeiter, Meister, höhere landw. Ausbildung) ist beizulegen.
Liegt keine Mindestqualifikation vor, kann die Ausbildungsbestätigung binnen zwei Jahren ab der ersten Niederlassung nachgereicht werden.
Wird der Zuschlag für die höhere Qualifikation (mindestens Meister) beantragt, so muss der Nachweis innerhalb von vier Jahren ab der ersten Niederlassung erbracht werden.
Liegt keine Mindestqualifikation vor, kann die Ausbildungsbestätigung binnen zwei Jahren ab der ersten Niederlassung nachgereicht werden.
Wird der Zuschlag für die höhere Qualifikation (mindestens Meister) beantragt, so muss der Nachweis innerhalb von vier Jahren ab der ersten Niederlassung erbracht werden.