Sachkunde für Nagerbekämpfung mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (antikoagulente Rodentizde)
Trotz Bemühungen durch die LK ist es leider nicht gelungen, dass Inhaber eines gültigen Pflanzenschutz-Sachkundeausweises auch als sachkundig für den Umgang mit diesen Bioziden gelten. Aufgrund der speziellen und hochgiftigen Eigenschaften dieser Produkte ist ihr Einsatz nur mehr unter strengen Auflagen erlaubt und die Absolvierung eines eigenen Sachkundekurses mit separater Bescheinigung ist dafür notwendig.
Das LFI Österreich bietet in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Online-Sachkundekurs für Landwirte an (Dauer: 2,5 Stunden, 25 € pro Person).
Anmeldung siehe u.a. LINK.
er Kurs besteht aus fachlichen Inhalten und endet mit einer Wissensüberprüfung, die positiv abgeschlossen werden muss.
Danach kann die Teilnahmebestätigung selbständig ausgedruckt werden.
Diese gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Sachkunde.
Wie beim Pflanzenschutz-Sachkundeausweis gilt der Rodentizid-Sachkundenachweis befristet für die Dauer von sechs Jahren. Für die Verlängerung ist die Absolvierung einer Weiterbildung notwendig.
Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (zB gegen Feld- und Wühlmäuse), ist weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis ausreichend.
Das LFI Österreich bietet in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Online-Sachkundekurs für Landwirte an (Dauer: 2,5 Stunden, 25 € pro Person).
Anmeldung siehe u.a. LINK.
er Kurs besteht aus fachlichen Inhalten und endet mit einer Wissensüberprüfung, die positiv abgeschlossen werden muss.
Danach kann die Teilnahmebestätigung selbständig ausgedruckt werden.
Diese gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Nachweis der Sachkunde.
Wie beim Pflanzenschutz-Sachkundeausweis gilt der Rodentizid-Sachkundenachweis befristet für die Dauer von sechs Jahren. Für die Verlängerung ist die Absolvierung einer Weiterbildung notwendig.
Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (zB gegen Feld- und Wühlmäuse), ist weiterhin der Pflanzenschutz-Sachkundeausweis ausreichend.