Schweinebörse: Gewichtsband in der Preismaske erweitert
Änderungen und Regelwerk im Überblick
- Der Normalgewichtsbereich wurde auf 83 - 109 kg Schlachtgewicht erweitert (zuvor war dieser Bereich von 82 - 106 kg Schlachtgewicht). Im unteren Gewichtsbereich beginnt das Abschlagsschema um 1 kg Schlachtgewicht früher und in der oberen Gewichtsklasse erst um 3 kg Schlachtgewicht später
- Der Optimalkorridor wurde weder im Gewichtsbereich noch im Muskelfleischanteil abgeändert und besteht wie bisher. Schlachtgewichte von 90 - 102 kg und ein Muskelfleischanteil zwischen 58 - 61% erhalten einen Zuschlag von 2 Cent je kg Schlachtgewicht.
- Das Rechenmodell im Mengenregulativ wurde nicht geändert und besteht wie bisher. Der Partiegrößenzuschlag erfolgt mit folgenden Grenzen: bei 21 - 58 Stück (+7 Cent je Mastschwein) von 59 - 92 Stück (+1 Cent je Mastschwein) mit einem Maximalzuschlag von 3 Euro je Mastschwein ab einer Partiegröße von 92 Stück.
- Der AMA-Gütesiegelzuschlag wurde nicht abgeändert und besteht wie bisher. 6,7 Cent je kg Schlachtgewicht im Bereich 55 - 64% Muskelfleischanteil, pH-Wert ab 6,1 und einem Schlachtgewicht von 82 - 102 kg.
- Bis auf weiteres gibt es einen Überregionalvermarktungszuschlag in Höhe von 2 Euro je Schwein, welcher bei der Vermarktung zu entfernteren Schlachtbetrieben zur Anwendung kommt.
- Bis auf weiteres wird für die Qualitätsfleischprogramme "donauland Schwein" und "tullnerfelder Schwein" der Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf ein Programmzuschlag in der Höhe von 2 Cent pro kg Schlachtgewicht bezahlt.