Start in die Weidesaison 2025: das ist bei den Aufzeichnungen für "Tierwohl Weide" zu beachten
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Ob Weidejournalvorlage, elektronische Aufzeichnung oder Kalenderdokumentation: Die Art der Dokumentation kann selbst gewählt werden. © BBK Scheibbs/Pflügl
Die Weidehaltung muss in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober an mindestens 120 Tagen bzw. 150 Tagen, wenn der Zuschlag für mindestens 150 Weidetage beantragt wurde, mit allen Tieren der teilnehmenden Kategorien erfüllt werden. © LK Niederösterreich
ÖPUL-Tierwohl Weide:
Zugangsvoraussetzung: Jeder teilnehmende Betrieb muss mit mindestens zwei RGVE/Betrieb im jeweiligen Teilnahmejahr über alle Kategorien die Zugangsvoraussetzung erfüllen.
Förderverpflichtungen:
Förderverpflichtungen:
- Die Weidehaltung muss in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober an mindestens 120 Tagen bzw. 150 Tagen, wenn der Zuschlag für mindestens 150 Weidetage beantragt wurde, mit allen Tieren der teilnehmenden Kategorien erfüllt werden.
- Tiere, die die Mindestweidedauer nicht erfüllen werden, müssen abgemeldet werden.
- Der Grundfutterbedarf muss überwiegend über die Weide abgedeckt werden.
- Die Beweidung hat über den wesentlichen Teil des Tages zu erfolgen.
- Den Tieren muss eine Zugangsmöglichkeit zu Tränken und Unterstand geboten werden.
- Die Weidehaltung muss laufend dokumentiert werden: Beginn und Ende der Weidehaltung, Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweide) tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe …
- Weidet eine Tiergruppe in einem bestimmten Zeitraum ohne Unterbrechung auf mehreren Feldstücken, kann dies zusammengefasst werden.
- Wenn alle Tiere einer Tierkategorie auf denselben Feldstücken weiden, reicht der Vermerk „alle Tiere der Kategorie“. Es muss nicht die exakte Tieranzahl aufgezeichnet werden. Dies vereinfacht die Aufzeichnungen bezüglich Zu- und Verkauf oder dem Hinein- oder Herauswachsen von Tieren in bzw. aus der Kategorie.
- Die Geburten von Schafen und Ziegen (gilt nicht für Rinder) müssen künftig nicht mehr einzeltierbezogen aufgezeichnet werden. Es muss gewährleistet werden, dass die geforderten Weidetage (120 bzw. 150), unter Abzug der Tage in Stallhaltung für die Geburten, eingehalten werden. Die Anzahl der wegen der bevorstehenden Geburten im Stall stehenden Tiere muss dokumentiert werden.
Unterschiedliche Dokumentationsmöglichkeiten
Die Form der Weidedokumentation kann selbst gewählt werden. Diverse Weidejournalvorlagen sind ebenso zulässig wie elektronische Aufzeichnungen oder Kalenderaufzeichnungen. Die Weidedokumentation ist im Rahmen der Vorortkontrolle vorzuweisen.