Stromkostenzuschuss Stufe 1: Pauschalmodell
Stromkostenzuschuss im Detail
- Österreichweit 120 Mio. Euro – auf NÖ entfallen davon rund 35 bis 40 Mio. Euro
- Zielgerichtete und unbürokratische Abwicklung
- Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA).
- Auszahlung für den pauschalen Zuschuss: 2. Quartal 2023
Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinander folgenden Stufen und umfasst die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion und das landwirtschaftliche Nebengewerbe.
1. Stufe: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug
- Der Zuschuss wird nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet.
- Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt.
- Als Mindestbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
- Basis sind die Daten aus dem MFA 2022. Die Antragstellung für jene Betriebe, die im Jahr 2022 einen MFA abgegeben haben, erfolgt automatisch.
- Voraussetzung für die Antragstellung ist die Haltung von mindestens 3 GVE oder die Bewirtschaftung der MFA-Mindestfläche:
- 0,5 Hektar Flächen im geschützten Anbau (unabhängig von der Nutzungsart A oder GA) oder
- 1 Hektar Dauer-/Spezialkulturen (z.B. Obst, Hopfen, Wein) oder
- 2 Hektar bewirtschaftete Fläche in Summe (ohne Almfutterflächen und ohne naturschutzfachlich wertvolle Pflegeflächen) oder
- 3 Hektar ausschließlich Almfutterflächen
- ACHTUNG: Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 können bis 31.12.2022 einen Antrag mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen.
Entlastungssätze für den pauschalen Zuschuss mit Flächen- und Tierbezog:
Flächenbezogene oder tierbezogene Bewirtschaftungseinheit | Stromverbrauch kWh/Einheit | EUR/ha EUR/GVE |
Ackerland, Dauergrünland intensiv | 60 | 6,2 |
Grünland extensiv | 30 | 3,1 |
Weingarten und Intensivobstanlagen | 200 | 20,8 |
Raufutterverzehrende Großvieheinheiten und sonstige Tiere | 150 | 15,6 |
Zuschlag für Milcherzeugung (Kuh-, Schaf-, Ziegenmilch) | 400 | 41,6 |
Ferkelerzeugung | 560 | 58,2 |
Schweinemast | 260 | 27,0 |
Geflügelhaltung | 1.265 | 131,6 |
Kosten für Stallbetrieb miteinkalkuliert
Für diese Entlastungsätze wurde ein durchschnittlicher Verbrauch durch die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen errechnet, welcher als Grundlage zur Ermittlung der Unterstützungshöhe dient. In den Werten bei kWh/Tiereinheit wurden Kosten für den Stallbetrieb miteinkalkuliert. Somit wurde unter anderem die Kühlung der Milch (Kühe, Schafe und Ziegen) oder auch die verbrauchintensive Belüftung von Gebäuden (z.B.: Schweineställe) in der jeweiligen Kategorie mit berücksichtigt. Dadurch ist bei Vorhandensein dieser Technik eine Antragstellung in Stufe 2 nicht vorgesehen, sofern kein anderer darin definierter Betriebszweig/Tätigkeitsbereich nachgewiesen werden kann.
Entlastungrechner der Landwirtschaftskammer NÖ
Mit unterschiedlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf den starken Anstieg der Betriebsmittelpreise reagiert. Wie sich das auf jeden einzelnen bäuerlichen Betrieb auswirkt, lässt sich im Entlastungsrechner der Landwirtschaftskammer NÖ schnell und unkompliziert ermitteln. Dieser wurde um den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft erweitert.
Durch Eingabe der am Betrieb vorhandenen bewirtschafteten Fläche und der GVE pro Tierart in einer Excel Tabelle kann man betriebsindividuell, einfach und schnell die Auszahlungsbeträge für die
- Temporäre Agrardieselvergütung
- CO2 Rückvergütung
- Teuerungsausgleich
- Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft
Die jeweils aktuelle Version des Entlastungsrechners steht auf der Website noe.lko.at unter folgendem Link zum Download zur Verfügung.