Ukrainer erhalten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
Vertriebenen-Ausweis empfohlen
Seit 21. April 2023 sind alle Vertriebenen vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen. Demnach dürfen Besitzer eines Vertriebenen-Ausweises bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung in Österreich aufnehmen und haben damit freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wurde zuletzt bis 4. März 2024 verlängert (vgl. § 4 Abs. 1 der VertriebenenVO). Obwohl die Ausstellung eines Vertriebenen-Ausweises nur deklarative Wirkung hat, wird eine rasche Registrierung empfohlen.
Herabsetzung des Sprachniveaus bei Rot-Weiß-Rot – Karte
Seit Oktober 2022 haben langjährig beschäftigte Saisoniers in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus die Möglichkeit mit der "Rot-Weiß-Rot - Karte für Stammmitarbeiter“ in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis einzutreten.
Mit der Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes im April 2023 wird der Zugang zur Rot-Weiß-Rot - Karte für Stammsaisoniers weiter erleichtert. Statt den bisher verlangten Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau A2, müssen nunmehr lediglich Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A1 nachgewiesen werden.