Versicherungsdatenauszug von Junglandwirten, BIO-Kontrollvertrag, Nachweis BHK-Punkte, wenn mehr als 180 Punkte (BHK-Gruppe 3 oder 4)
Für die möglichen Zuschläge (Junglandwirtezuschlag, Bio-Zuschlag und Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis) sind dementsprechende Nachweise beizulegen.
Für den Junglandwirtestichtag ist ein aktueller Versicherungsdatenauszug vorzulegen (benötigt wird ein Auszug mit dem Vermerk: „aus allen vorhandenen Daten“!) und für den Bio-Zuschlag der Kontrollvertrag, der zum Antragszeitpunkt bereits gelten muss. Bei dem Nachweis der BHK-Punkte ist der aktuell gültige Stand der Punkte relevant (=letzte Mitteilung der Ausgleichszulage).
Für den Junglandwirtestichtag ist ein aktueller Versicherungsdatenauszug vorzulegen (benötigt wird ein Auszug mit dem Vermerk: „aus allen vorhandenen Daten“!) und für den Bio-Zuschlag der Kontrollvertrag, der zum Antragszeitpunkt bereits gelten muss. Bei dem Nachweis der BHK-Punkte ist der aktuell gültige Stand der Punkte relevant (=letzte Mitteilung der Ausgleichszulage).