Vollversammlung der Landwirtschaftskammer NÖ: Funktionierende Familienbetriebe sichern Versorgung
Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass Versorgungssicherheit keine Selbstverständlichkeit ist und nur mit regionalen Lebensmitteln möglich ist. „Vielen wurde erst jetzt bewusst, welch enorm hohen Stellenwert die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern hat. Sie ist systemrelevant. Und aus dieser Tatsache müssen die künftigen Maßnahmen für unsere Betriebe abgeleitet werden“, betont Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ. Das betrifft vor allem auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP).
GAP als Basis für funktionierende Familienbetriebe
„Die Gemeinsame Agrarpolitik ist nicht nur Politik für die Klientel der Land- und Forstwirtschaft. Das große und ursprüngliche Ziel ist die Versorgung der europäischen Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln. Genau das muss wieder in den Fokus rücken. Dabei muss jedem klar sein, das geht nur mit Bäuerinnen und Bauern“, so Schmuckenschlager. Für funktionierende bäuerliche Familienbetriebe ist es besonders wichtig, dass die Finanzierung der GAP auf EU-Ebene und die Bereitschaft zum nationalen Beitrag, wie im Regierungsprogramm vereinbart, sichergestellt werden. Weiters geht es darum, dass Mittelumverteilungen im Gesamtpaket aller GAP-Maßnahmen betrachtet und bestmöglich limitiert werden. Denn jede neue GAP greift in die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel ein, das kann von einzelbetrieblichen bis hin zu regionalen Verschiebungen reichen. Wesentlich ist auch, die aufgrund der Verzögerung der GAP-Reform festgelegten Übergangsjahre nach dem Prinzip „alte Regeln – neue Mittel“ zu gestalten. Eine entsprechende Übergangszeit fordert die Landwirtschaftskammer NÖ auch betreffend der Weiterführung der Weideregelung 2020 bis zum Beginn der neuen GAP-Förderperiode und die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Bio-Verordnung von 2021 auf 2023.
Herkunftskennzeichnung rasch umsetzen
Regionale Lebensmittel und Rohstoffe werden nach höchsten Qualitäts-, Tierwohl- und Umweltstandards produziert, das gibt Sicherheit und das schätzen auch die Konsumenten. Allerdings fehlen im Handel und im Außer-Haus-Verzehr überwiegend klare Herkunftsangaben. Dies führt zur Schwächung der heimischen Landwirte in der Lebensmittelkette und zu Verlusten regionaler Wertschöpfung. Die Bedeutung einer klaren Herkunftskennzeichnung macht die Landwirtschaftskammer NÖ auch in ihrem Zukunftsplan 2020 bis 2025 deutlich, in welchem die transparente und lückenlose Kennzeichnung von Lebensmitteln als zentrale Maßnahme verankert ist. Es ist daher höchst an der Zeit, die im Regierungsprogramm vorgesehene Pflicht zur Herkunftskennzeichnung umzusetzen: verpflichtende Kennzeichnung der Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung, Bestbieterprinzip bei der öffentlichen Beschaffung zugunsten regionaler Lebensmittel und behördliche Herkunftsüberprüfung der öffentlich beschafften Produkte.
Auf Erneuerbare Energien setzen
Erneuerbare Energie aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse ist bereits jetzt der wichtigste heimisch erzeugte Energieträger. „Es geht in diesem Bereich mittlerweile nicht mehr um große Differenzen beim Strompreis oder am Markt, sondern hier geht es nur noch darum, will ich das erreichen oder nicht. Die Regierung hat sich das klare Ziel gesetzt, bis 2030 die Energieversorgung erneuerbar zu machen. Das wird nicht ohne Bäuerinnen und Bauern gehen“, erklärt Schmuckenschlager. Sei es in der Zurverfügungstellung von Flächen oder in der Frage Biogas oder Verstromung von Biogas. „Mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz haben wir hier einen enormen Hebel, den wir für unsere Branche entsprechend einsetzen werden“, so Schmuckenschlager weiter.
Über die Vollversammlung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40 Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung aller Angelegenheiten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, soweit nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind.