Weinbaukataster – Meldungen über eAMA
ACHTUNG: Anträge auf Neuauspflanzung (ohne vorhergehende Rodung – kein vorhandenes Pflanzrecht) können nur in der Zeit vom 15. Jänner bis 15. Februar gestellt werden. Österreichweit stehen dafür jährlich Auspflanzrechte im Ausmaß von 1% der Gesamt-Rebfläche zur Verfügung (ca. 450 ha).
Sämtliche Meldungen/Anträge können selbsttätig oder mit Unterstützung der Bezirksbauernkammer erledigt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Weinbauberatern:
Franz Joseph Stift, Tel. 0664 60259 22207
Ing. Erich FRANZ, Tel. 0664 60259 22204