Zahlungsantrag für den zweiten Teilbetrag
Die Förderung wird in zwei Teilbeträgen ausgezahlt. Der erste Teilbetrag wird gemeinsam mit dem Förderungsantrag beantragt. Der zweite Teilbetrag muss jedoch mit einem eigenen Zahlungsantrag beantragt werden.
Der Zahlungsantrag für den zweiten Teilbetrag ist frühestens drei Jahre nach der ersten Niederlassung zu stellen. Spätestens ist der Zahlungsantrag innerhalb von vier Jahren nach der ersten Niederlassung bei der Förderstelle einzureichen. Die erforderlichen Formulare und Unterlagen werden Ihnen zeitgerecht zugestellt, stehen jedoch auch im Anschluss an diesen Artikel im Download-Bereich zur Verfügung.
Der Zahlungsantrag für den zweiten Teilbetrag ist frühestens drei Jahre nach der ersten Niederlassung zu stellen. Spätestens ist der Zahlungsantrag innerhalb von vier Jahren nach der ersten Niederlassung bei der Förderstelle einzureichen. Die erforderlichen Formulare und Unterlagen werden Ihnen zeitgerecht zugestellt, stehen jedoch auch im Anschluss an diesen Artikel im Download-Bereich zur Verfügung.
Jedenfalls erforderlich sind:
- Zahlungsantrag
- Bericht zur Umsetzung des Betriebskonzeptes (siehe Ausfüllinformation)
Gegebenenfalls sind zusätzliche Unterlagen bzw. Nachweise für die Auszahlung des zweiten Teilbetrages erforderlich. Diese entnehmen Sie bitte Ihrem Genehmigungsschreiben. In diesem wird Ihnen auch der mögliche Zeitraum für die Einreichung des Zahlungsantrages und der Beilagen mitgeteilt.
Fristgerecht einzureichen ist der Zahlungsantrag inkl. Beilagen bei folgender Stelle:
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
Referat Förderung
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
Referat Förderung
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten