Zahlungsanträge
Erster Teilbetrag
Der Zahlungsantrag für den ersten Teilbetrag wird mit dem Antrag auf Förderung gestellt.
Zweiter Teilbetrag
Der Zahlungsantrag für den zweiten Teilbetrag ist frühestens drei Jahre und spätestens innerhalb von vier Jahren nach der ersten Niederlassung einzureichen.
Ist es drei Jahre nach der ersten Niederlassung noch zu keiner Genehmigung gekommen, verlängert sich diese Frist automatisch um ein Jahr ab Genehmigung des Antrages.
Der Nachweis über die Umsetzung des Betriebskonzepts sowie die Nachweise für Förderungsvoraussetzungen mit Frist sind mit diesem Zahlungsantrag vorzulegen.
Ist es drei Jahre nach der ersten Niederlassung noch zu keiner Genehmigung gekommen, verlängert sich diese Frist automatisch um ein Jahr ab Genehmigung des Antrages.
Der Nachweis über die Umsetzung des Betriebskonzepts sowie die Nachweise für Förderungsvoraussetzungen mit Frist sind mit diesem Zahlungsantrag vorzulegen.