Zuordnung zu Teilprojekt
Nach Möglichkeit sind die Belege den Fördergegenständen entsprechend des Genehmigungs-
schreibens zuzuordnen.
Das bedeutet, dass vor allem technische Investitionen (Gemeinschaftsmaschinen, Bergbauern-
spezialmaschinen, Investitionen im Bereich der Innenmechanisierung (Hoftrac, Teleskoplader
usw.) eindeutig zugeordnet abzurechnen sind. Falls diese Zuordnung bei baulichen
Investitionen sehr schwierig ist, sind die Belege den möglichen betroffenen Bereichen
zuzuordnen. Diese werden bei der Abrechnung seitens der Bewilligenden Stelle auf Basis der
Genehmigung aufgeteilt.
schreibens zuzuordnen.
Das bedeutet, dass vor allem technische Investitionen (Gemeinschaftsmaschinen, Bergbauern-
spezialmaschinen, Investitionen im Bereich der Innenmechanisierung (Hoftrac, Teleskoplader
usw.) eindeutig zugeordnet abzurechnen sind. Falls diese Zuordnung bei baulichen
Investitionen sehr schwierig ist, sind die Belege den möglichen betroffenen Bereichen
zuzuordnen. Diese werden bei der Abrechnung seitens der Bewilligenden Stelle auf Basis der
Genehmigung aufgeteilt.