Zwischenfruchtanbau 2026: Begrünungsvarianten richtig beantragen und anbauen
Mögliche Varianten
Die Wahl einer Begrünungsvariante (siehe Tabelle) hängt von Fruchtfolge, möglichen Anlageterminen und der betrieblichen Ausrichtung ab.
- Die Varianten 2, 4, 5 und 6 sind als Winterbegrünungen konzipiert. Nach diesen kann bei der Folgekultur, also einem Anbau im Frühjahr 2027, bei erosionsgefährdeten Kulturen im Rahmen der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" Mulch- oder Direktsaat im MFA 2027 beantragt und umgesetzt werden.
- Variante 3 ist für Betriebe gedacht, die Begrünungen noch vor dem Winter einarbeiten möchten.
- Bei der Variante 7 handelt es sich um keine herkömmliche Zwischenfruchtbegrünung, sondern um eine Begleitsaat zu Raps bei Anbau Herbst 2026. Trotzdem ist sie, gleich wie die anderen Varianten, bereits im MFA 2026 zu beantragen.
- Die Variante 1 bietet seit 2025 einen flexiblen Begrünungszeitraum.
Begrünungen beantragen
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" müssen jährlich zumindest einen Schlag mit einer Begrünungsvariante beantragen. Vielfach wurden geplante Varianten schon bei der Abgabe des MFA 2026 mit beantragt.
Hat man bisher noch keine Varianten gemeldet, sollte man auf andere Flächen wechseln oder noch weitere Begrünungen nachmelden, gelten folgende späteste Beantragungstermine:
Beispiel: Eine geplante Variante 3 kann nicht bis 20. August angelegt werden, ein Wechsel auf zum Beispiel Variante 4 muss bis spätestens 20. August bekannt gegeben werden, um Sanktionen bei einer möglichen Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden.
Hat man bisher noch keine Varianten gemeldet, sollte man auf andere Flächen wechseln oder noch weitere Begrünungen nachmelden, gelten folgende späteste Beantragungstermine:
- 31. August für die Varianten 1, 2 und 3
- 30. September für die Varianten 4, 5, 6 und 7
Beispiel: Eine geplante Variante 3 kann nicht bis 20. August angelegt werden, ein Wechsel auf zum Beispiel Variante 4 muss bis spätestens 20. August bekannt gegeben werden, um Sanktionen bei einer möglichen Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden.
Kontrolle & Monitoring
Nur flächendeckende Begrünungen sind prämienfähig. Alle beantragten Begrünungen werden auch satellitengestützt mittels Flächenmonitoring kontrolliert.
Fotos anfertigen
Bei beginnendem Schädlingsfraß, frühen Frostereignissen im Herbst oder anderen Situationen, aufgrund derer die Flächendeckung eventuell nicht erreicht wird, sind Fotos vom aufgelaufenen Begrünungsbestand empfehlenswert. Diese können bei späteren Abfragen durch das Flächenmonitoring hilfreich sein.
Die Fotos müssen am besten georeferenziert oder zumindest eindeutig dem jeweiligen Schlag zuordenbar sein. Alternativ können Fotos auch über die AMA-MFA-Fotos-App am Schlag als Initiativauftrag hinterlegt werden. Die AMA nutzt diese dann im Bedarfsfall zur Beurteilung.
Auflagen der flexiblen Begrünungsvariante 1
Es gilt eine Mindestbegrünungszeit von 70 Tagen mit folgenden Auflagen:
- Spätester Anbau: 10. August
- Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss angebaut werden. Unter Einhaltung der 70 Tage ist hier ein Umbruch ab 19. Oktober zulässig.
- Frühester Umbruch: 15. September
- Egal, wie früh die Variante 1 angebaut wird, vor 15. September ist kein Umbruch zulässig. Für einen Umbruch ab 15. September muss bereits am 7. Juli angebaut sein, um die 70 Tage einzuhalten.
- Befahrungsverbot bis 14. September
- Saatgutvorgabe von mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens zwei Familien
- nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst ("Winterung")