ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“
| Var. | Anlage bis | Umbruch ab | einzuhaltende Bedingungen | €/ha* |
| 1 | 10.08. | frühestens nach 70 Kalendertagen, jedoch nicht vor dem 15.09. | mind. 5 insektenblütige Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 14.09. (ausgenommen Überqueren) Nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst | 200 (180-220) |
| 2 | 05.08. | 15.02. | mind. 7 Mischungspartner aus mind. 3 Pflanzenfamilien | 190 (171-209 |
| 3 | 20.08. | 15.11. | mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien | 120 (108-132) |
| 4 | 31.08. | 15.02. | mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien | 170 (153-187) |
| 5 | 20.09. | 01.03. | mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien | 150 (135-165) |
| 6 | 15.10 | 21.03. | Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne und Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko) | 120 (108-132) |
| 7 | 15.09. | 31.01. | Begleitsaat im Winterraps mind. 3 Mischungspartner aus mind. 2 Pflanzenfamilien, kein Herbizideinsatz nach dem 4-Blattstadium bis Ende Begrünungszeitraum | 90 (81-99) |
* Maßnahme der ÖKO-Regelung: Auszahlungshöhe kann wegen beantragtem Flächenausmaß jährlich schwanken. Garantiert ist die Mindestprämie.
Bis 15. April wurden die geplanten Zwischenfrüchte bereits im MFA bekanntgegeben. Sollten jedoch Begrünungen nicht angelegt werden können, Varianten geändert oder zusätzliche Begrünungen angelegt werden, können bis zu folgenden Terminen Korrekturen und Ergänzungen durchgeführt werden:
- Varianten 1, 2 und 3 bis spätestens 31. August
- Varianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September
Nach den genannten Terminen sind nur mehr Abmeldungen zulässig. Außerdem ist zu beachten, dass beantragte Begrünungsvarianten umgehend abzumelden sind, wenn sie nicht bis zum spätest möglichen Anlagetermin angebaut werden können!
Mulchsaat (MS) und Direktsaat (DS) taugliche Begrünungsvarianten im MFA 2026 sind Variante 2, 4, 5 und 6.
Für den Zuschlag von Mulch- und Direktsaat ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2026 notwendig.
Für den Zuschlag von Mulch- und Direktsaat ist eine Teilnahme an der Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ im MFA 2026 notwendig.