Zukauf von nichtbiologischem Grundfutter möglich
Aufgrund der Trockenheit und des daraus resultierenden Futtermangels können betroffene Bio-Betriebe in Niederösterreich unter bestimmten Voraussetzungen nichtbiologisches Grundfutter (Heu, (Klee-)Grassilage, Klee- und Luzernepellets, Futterstroh, Ganzpflanzensilagen von Getreide-Leguminosengemengen) zukaufen. Mit Genehmigung vom 12.8.2026 ist auch der Zukauf von konventionellem Silomais möglich. Einschränkungen je nach Erzeuger-/Vermarktungsstandard sind unbedingt zu beachten.
Wichtige Eckpunkte:
Meldung / Antragstellung im VIS:
Informationen und Details unter https://noe.lko.at.
Weitere Informationen finden Sie auch im nachstehenden LINK
Wichtige Eckpunkte:
- Gültig von 07.08.2026 bis 01.06.2027 (Verfütterung des zugekauften konventionellen Grundfutters bis längstens 1.6.2027).
- Vor dem Zukauf ist eine Meldung im VIS erforderlich.
- Maximal 30 % des jährlichen Grundfutterbedarfs dürfen nichtbiologisch zugekauft werden, wenn der Bedarf nicht durch verfügbares Bio-Futter gedeckt werden kann.
- Die Verwendung und der Zukauf sind zu dokumentieren.
Meldung / Antragstellung im VIS:
- Die Meldung ist vor Inanspruchnahme der Ausnahme elektronisch über das VIS einzubringen. https://portal.statistik.at
- Anträge → Neuer Antrag → Bio-Anträge → Inanspruchnahme einer Ausnahme im Katastrophenfall
- Im Feld „Geschäftszahl des Verwaltungsakts“ ist einzutragen:
- LF5-BIO-1333/909-2026. Datum des Verwaltungsakts: 06.08.2026.
Informationen und Details unter https://noe.lko.at.
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