Bio-Zuschlag Kreislaufwirtschaft - Die Details
Die Hintergründe
Um den Zuschlag für Grünlandflächen zu erhalten, gelten andere Bedingungen als für Ackerfutter und Körnerleguminosen. In der Berechnung sind es daher zwei verschiedene Zuschläge. Beide werden für Bio-Betriebe automatisch gewährt, wenn die Vorgaben laut MFA eingehalten werden.
Grünland: Über 8 Prozent Biodiversitätsflächen
Zusätzlich zur Grünland-Bioprämie werden 40 Euro Zuschlag gewährt, wenn folgende zwei Punkte erfüllt werden:
- Mehr als acht Prozent des gemähten Grünlandes als Biodiversitätsfläche bewirtschaften. Teilnehmer an der Maßnahme „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“, kurz HBG genannt, können neben den Biodiversitätsflächen auch artenreiche Grünlandflächen für das Erreichen des Zuschlags heranziehen. Näheres zu artenreichem Grünland – siehe eigener Kasten.
- Im Jahresdurchschnitt werden mindestens 0,3 aber unter 1,4 raufutterverzehrende Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Ackerfutter gehalten. Als Raufutterverzehrer gelten Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Ponys, Esel, Damwild, Rotwild, Lamas und Alpakas.
Zuschlag zur HBG-Prämie ...
... für artenreiches Grünland
Als artenreiches Grünland gelten:
Mehr Infos auf der AMA-Website unter Formulare & Merkblätter.
Als artenreiches Grünland gelten:
- alle einmähdigen Wiesen und
- Mähwiesen mit mindestens zwei Nutzungen, auf denen mindestens fünf Kennarten gleichmäßig verteilt vorkommen, deren erste Nutzung eine Mahd ist und die im MFA mit dem Code „AGL“ gekennzeichnet werden
Mehr Infos auf der AMA-Website unter Formulare & Merkblätter.
Für 8 Prozent-Hürde fehlt oft nich viel
Da ohnehin sieben Prozent Biodiversitätsflächen für den Erhalt der Bioprämie erforderlich und diesbezüglich Sicherheitspölster empfehlenswert sind, fehlt meist nicht mehr viel, um die 8-Prozent-Hürde zu überschreiten. Das Beispiel zeigt, wie lukrativ ein wenig Mehr an Biodiversitätsflächen sein kann.
Beispiel für Zuschlag am Grünland
Mehrwert von über 8 Prozent Biodiversitätsflächen
Ausgangslage:
Der Kreislaufwirtschaftszuschlag wird im Unterschied zu Variante 1 mit nur 0,2 ha mehr Biodiversitätsfläche gewährt und beträgt 1.000 Euro (25 ha x 40 Euro).
Ausgangslage:
- 25 Hektar Grünland: 20 ha Mähwiesen, 5 ha Dauerweiden
- keine Naturschutzflächen (NAT oder EBW) am Grünland => Bioprämie für 25 ha
- tierhaltender Betrieb mit 1,3 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter
- Variante 1: 1,45 ha (= 7,25 % vom gemähten Grünland)
- Variante 2: 1,65 ha (= 8,25 % vom gemähten Grünland)
Der Kreislaufwirtschaftszuschlag wird im Unterschied zu Variante 1 mit nur 0,2 ha mehr Biodiversitätsfläche gewährt und beträgt 1.000 Euro (25 ha x 40 Euro).
Wer erhält die Prämie für Grünland?
Gewährt wird der Kreislaufwirtschaftszuschlag für jedes Hektar Grünland, das die Bioprämie erhält, das heißt alle Mähwiesen – auch Biodiversitätsflächen, Dauerweiden und Hutweiden sind prämienfähig. Keine Bioprämie und damit auch keinen Zuschlag erhalten sonstige Grünlandflächen, Grünlandbrachen und Grünlandflächen, mit denen an einer Naturschutzmaßnahme – NAT oder EBW – teilgenommen wird.
Was ist am Acker zu beachten?
Der Kreislaufwirtschaftszuschlag am Acker wird für Ackerfutter und Körnerleguminosen im Ausmaß von 40 Euro pro Hektar zusätzlich zur Bioprämie gewährt, wenn:
- auf mehr als 15 Prozent der Ackerfläche Wechselwiese, Kleegras, Klee, Luzerne, sonstiges Feldfutter und Ackerweide sowie Ackerbohne, Erbsen, Esparsette, Kichererbsen, Linsen, Lupinen, Peluschke, Platterbsen und Wicken angebaut werden und
- der RGVE-Besatz im Jahresdurchschnitt unter 1,4/ha Grünland und Ackerfutter liegt.
Was passiert mit Mischkulturen?
Mischkulturen wie Erbsen-Getreidegemenge werden als Körnerleguminose gewertet, sofern die Leguminose im Bestand überwiegt. Auch Zweitkulturen wie Sommerhafer/Kleegras werden für den Zuschlag berücksichtigt. Es gibt keine Obergrenze für den Kreislaufwirtschaftszuschlag.
Zuschlag für Ackerfutter und Körnerleguminosen seit 2023
Für Ackerfutter und Körnerleguminosen gibt es seit 2023 bereits den Zuschlag für förderungswürdige Kulturen. Er beträgt für Ackerfutter 64,8 Euro/ha und für Körnerleguminosen 129,6 Euro/ha. Auch für diesen ist es notwendig, mehr als 15 Prozent der Ackerfläche mit förderungswürdigen Kulturen zu bebauen. Der Viehbesatz spielt keine Rolle. Der Zuschlag für förderungswürdige Kulturen ist jedoch mit maximal 40 Prozent der Ackerfläche limitiert. Mehr Details im Informationsblatt der AMA zu „Biologische Wirtschaftsweise“.
Beide Zuschläge sind miteinander kombinierbar und werden automatisch gewährt.