AMA-Auszahlung für 2024 noch im Dezember
Was wird ausbezahlt?
Die Auszahlung im Dezember stellt die Hauptberechnung für das Antragsjahr 2024 dar. Es werden hier 100 Prozent der beantragten Direktzahlungen ausbezahlt. Dazu gehören die Basiszahlung inkl. Umverteilung, Almauftriebsprämien, sowie das Junglandwirte Top-Up. Nur Betriebe mit offener Vor-Ort-Kontrolle werden zurückgestellt und können erst in der nächsten Berechnung berücksichtigt werden.
Neben den Direktzahlungen werden auch ÖPUL und die Ausgleichszulage (AZ) ausbezahlt. Beide im Dezember in Form einer Teilzahlung zu 75 Prozent. Offene Vor-Ort-Kontrollen haben hier keinen Einfluss auf die Auszahlungen, auch Monitoring-Aufträge führen zu keiner Verzögerung. Die Restzahlung von 25 Prozent wird bei der nächsten Berechnung voraussichtlich im Juni 2025 erfolgen.
Sonderstellung Zwischenfruchtbegrünung
Zahlungen aus der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ können erst nach Ablauf aller Begrünungszeiträume mit dem nächstfolgenden Auszahlungstermin ausbezahlt werden, jedoch dann zu 100 Prozent. Daraus ergibt sich der Termin Juni 2025, gemeinsam mit der ÖPUL-Restzahlung.
Mitteilungen und Bescheide
Der Direktzahlungsbescheid sowie die ÖPUL- und AZ- Mitteilungen, in denen die Berechnungsergebnisse samt möglicher Sanktionen dargestellt sind, werden den Betrieben ab Mitte Jänner 2025 zugestellt.
Wertanpassung bei ÖPUL-Prämien
Mit dem Impulsprogramm für die österreichische Land- und Forstwirtschaft wird ab 2024 erstmals eine Wertanpassung von 8 Prozent bei vielen Prämien der 2. Säule in der GAP berücksichtigt. Bei den Maßnahmen der Ökoregelung, die zu 100 Prozent EU-finanziert sind, kann diese Erhöhung nicht angewendet werden. Davon betroffen sind die Maßnahmen „Zwischenfruchtbegrünung“, „System Immergrün“, „Erosionsschutz Obst-Wein-Hopfen“ und „Tierwohl-Weide“.
Wertanpassung anhand von zwei Beispielbetrieben
Anhand zweier typischer Betriebe wird die erhöhte Auszahlung 2024 im Vergleich zu 2023 im Beitrag dargestellt.