AMA-Auszahlung für das Jahr 2024
Die Hintergründe
Mit 19. Dezember 2024 wurde der Großteil der beantragten Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen des Antragsjahres 2024 ausbezahlt. Dabei wurden die Direktzahlungen vollständig, ÖPUL und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ) in Form einer Teilzahlung von 75% ausbezahlt. Die restlichen 25% an Prämien werden im Juni 2025 beglichen.
Versand von Mitteilungen und Bescheiden
Mit 15. Jänner werden die zu den Zahlungen dazugehörigen Mitteilungen und Bescheide versendet. Darin ist die Prämienberechnung jeder Maßnahme, an der teilgenommen wird, dargestellt, sowie etwaige Sanktionen angeführt. Ist ein Betrieb bei "Mein Postkorb" angemeldet, werden die Dokumente nur online zugestellt. Die restlichen Betriebe erhalten die Berechnungen per Post. Mit gleicher Post werden auch die Auszahlungsmitteilungen für den Agrardiesel (= CO2-Rückvergütung, Bodenbewirtschaftungsbeitrag) zugestellt.
Rasche Kontrolle der Berechnungen
Gegen Bescheide und Mitteilungen kann nur binnen vier Wochen Einspruch erhoben werden. Daher ist eine rasche Durchsicht der Berechnung notwendig. Auch wenn es bei vielen Betrieben keinen Handlungsbedarf geben wird, kommen immer wieder Einzelfälle vor, bei denen Einsprüche gerechtfertigt sind. Sollten unverständliche Kürzungen, Ablehnungen von Zahlungen oder Maßnahmen, die nicht zu Stande gekommen sind, ersichtlich sein, kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre BBK für einen Beratungstermin.