Art und Ausmaß der Förderung
Fördersatz
Der Fördersatz beträgt im Berggebiet und benachteiligtem Gebiet max. 50 % und im übrigen Gebiet max. 40 %. Der Fördersatz ist die Summe des Investitionszuschusses und des Barwertes des Zinsenzuschusses zu einem gewährten Agrarinvestitionskredit im Verhältnis zu den anrechenbaren Kosten.
Zuschläge zum Investitionszuschuss
- Junglandwirtezuschlag: Wird die Investition von einem Junglandwirt (höchstens 40 Jahre und mind. Facharbeiter) innerhalb der ersten fünf Jahre ab Bewirtschaftungsbeginn getätigt und fertiggestellt.
- Biozuschlag: Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise. Betrieb muss bei Antragstellung dem Kontrollsystem für Bio-Betriebe unterliegen und bis zum Ende der Behaltefrist verbleiben
- Zuschlag für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis: Betrieb der Erschwerniskategorie 3 oder 4
- Biozuschlag: Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise. Betrieb muss bei Antragstellung dem Kontrollsystem für Bio-Betriebe unterliegen und bis zum Ende der Behaltefrist verbleiben
- Zuschlag für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis: Betrieb der Erschwerniskategorie 3 oder 4
Investitionszuschuss (IZ)
- 40 % für Investitionen für Almen und bei Verbesserung der Umweltwirkung und für den Erwerb von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und von Gülleseparatoren (keine Zuschläge möglich)
- 35 % für Investitionen in besonders tierfreundliche Systeme in der Schweinehaltung einschließlich Abferkelsysteme, die der neuen Tierschutzanforderung gemäß Punkt 3.3.2 der Tierhalteverordnung entsprechen, und für besonders tierfreundliche Investitionen in der Putenhaltung.
+ 5 % für Junglandwirte
- 30 % für Investitionen im Gartenbau und Obst- und Weinbau (Dauerkulturen, keine Be- und Verarbeitung), in Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit einer Lagerkapazität von mindestens 10 Monaten.
+ 5 % für Junglandwirte
+ 5 % für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise
+ 5 % für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis
- 25 % für besonders tierfreundliche Investitionen im Stallbau (ausgenommen Schweinehhaltung und Putenhaltung mit 35 %), für Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung am landwirtschaftlichen Betrieb
+ 5 % für Junglandwirte
+ 5 % für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise
+ 10 % für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis
- 20 % für alle übrigen Investitionen
+ 5 % für Junglandwirte
+ 5 % für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise (für Stallbau inkl. Fütterungs-, Entmistungsanlagen, milchtechnische Einrichtung, Milch- und Futterkammern, Aufbereitungsanlagen für Kräuter und Gewürze und für Bienenhaltung/Honigerzeugung)
+ 10 % für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis
Für gemeinschaftlich angekaufte Maschinen werden keine Zuschläge gewährt.
Der Zuschlag für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise ist mit den beiden anderen bis max. 35 % kombinierbar.
Mit 35 % geförderte Investitionen sind jedoch mit dem Junglandwirte-Zuschlag kombinierbar.
- 35 % für Investitionen in besonders tierfreundliche Systeme in der Schweinehaltung einschließlich Abferkelsysteme, die der neuen Tierschutzanforderung gemäß Punkt 3.3.2 der Tierhalteverordnung entsprechen, und für besonders tierfreundliche Investitionen in der Putenhaltung.
+ 5 % für Junglandwirte
- 30 % für Investitionen im Gartenbau und Obst- und Weinbau (Dauerkulturen, keine Be- und Verarbeitung), in Düngersammelanlagen für Flüssigmist mit einer Lagerkapazität von mindestens 10 Monaten.
+ 5 % für Junglandwirte
+ 5 % für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise
+ 5 % für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis
- 25 % für besonders tierfreundliche Investitionen im Stallbau (ausgenommen Schweinehhaltung und Putenhaltung mit 35 %), für Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung am landwirtschaftlichen Betrieb
+ 5 % für Junglandwirte
+ 5 % für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise
+ 10 % für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis
- 20 % für alle übrigen Investitionen
+ 5 % für Junglandwirte
+ 5 % für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise (für Stallbau inkl. Fütterungs-, Entmistungsanlagen, milchtechnische Einrichtung, Milch- und Futterkammern, Aufbereitungsanlagen für Kräuter und Gewürze und für Bienenhaltung/Honigerzeugung)
+ 10 % für Bergbauernbetriebe mit hoher Erschwernis
Für gemeinschaftlich angekaufte Maschinen werden keine Zuschläge gewährt.
Der Zuschlag für Betriebe mit biologischer Wirtschaftsweise ist mit den beiden anderen bis max. 35 % kombinierbar.
Mit 35 % geförderte Investitionen sind jedoch mit dem Junglandwirte-Zuschlag kombinierbar.
Zinsenzuschuss zum Agrarinvestitionskredit (AIK)
- 50 % bei Investitionen in die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung am landwirtschaftlichen Betrieb, Biomasseheizanlagen, Almen, Verbesserung der Umweltwirkung, Gartenbau, Obst- und Weinbau , für den Erwerb von Geräten zur bodennahen Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung und von Gülleseparatoren, sowie für alle übrigen AIK-Förderfälle in benachteiligten Gebieten
- 36 % bei allen übrigen AIK Förderungsfällen
- Kredituntergrenze beträgt 15.000 €
- Kreditlaufzeit: max. 10 Jahre für technische Investitionen und max. 20 Jahre für bauliche Investitionen
- 36 % bei allen übrigen AIK Förderungsfällen
- Kredituntergrenze beträgt 15.000 €
- Kreditlaufzeit: max. 10 Jahre für technische Investitionen und max. 20 Jahre für bauliche Investitionen